Steuerrecht , Grundstück und Häuschen zu unterschiedlichen Zeiten erworben und jetzt verkaufen

hallo liebe leute , wer kennt sich etwas mit dem steuerrecht aus ? Folgendes problem :
Grundstück und darauf befindliches Anwesen wurden zu unterschiedlichen zeiten erworben.
Das häuschen vor ca. 25 jahren und das grundstück vor 5 jahren ( vorher war nur Pacht möglich ).Wenn jetzt alles verkauft wird und im kaufvertrag beide teile mit jeweils einer bestimmten Summe angegeben werden und so eine Endsumme zusammen kommt, sind die anfallenden steuern ( da das Grundstück vor der 10 jahresfrist wieder verkauft wird ) dann auf Haus und Grundstück oder  " nur " auf das Grundstück fällig ? Wer kennt sich mit der problematik etwas aus und kann mir weiter helfen ? Für euer interesse und eure bemühungen danke ich schon mal vor ab . Bin ja mal gespannt !    Euer  Kliffi.

Hallo Kliffi,

wurde das Haus selbst genutzt oder ist/war es vermietet?
Falls im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor selbst genutzt, dann fällt bei Privatleuten keine sog. Spekulationssteuer an!

Grüßle,
Tinchen

Tinchen, danke für deinen Tipp, aber das Häuschen wurde vermietet bis zu letzt und wird von privat veräußert.

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Hi,

naja, dann noch ein Tipp:
Spekulationssteuer fällt nur auf den Gewinn aus dem Verkauf an!
Wenn kein Gewinn, dann keine Steuer.

Wenn Gewinn, dann kann ich dir aber auch nicht weiterhelfen.
Finanzamt fragen?

Grüßle,
Tinchen

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Servus,

wenn der Grund und Boden aus einem abgelösten Erbbaurecht erworben wurde, wäre es sehr überraschend, wenn hier kein Veräußerungsgewinn erzielt worden wäre.

Finanzamt fragen?

ist gar keine gute Idee, weil vom FA auch veranlagt wird. Wenn man also die Auffassung eines Sachbearbeiters am FA erfragt, gibt es keine Möglichkeit, dessen Vorgehen bei der Veranlagung zu kontrollieren.

Bindende Auskünfte des FA kosten außerdem Geld, da kann man gleich einen StB fragen - dieser wird, falls es abweichende Auffassungen zum Begriff „Grundstück“ in § 23 EStG gibt, im Zweifelsfall nach Möglichkeiten suchen, wie man die Auffassung „Grund und Boden und Gebäude sind hinsichtlich der Zehnjahresfrist getrennt zu betrachten“ untermauern kann.

Sehr einfach wäre die Geschichte, wenn in den EStR etwas zu dem Thema stünde - dann wüsste man allerdings auch ohne Anfrage beim FA, wie die Verwaltung das sieht.

@ UP: Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass nichts gegen eine getrennte Behandlung von Grund und Boden und Gebäude spricht, kann das aber nicht ordentlich begründen - abweichend vom Zivilrecht werden Grundstücke im ESt-Recht ganz regelmäßig nicht als Einheit behandelt. In diesem Fall wäre zur Aufteilung und Zurechnung des Veräußerungserlöses allerdings eine willkürliche Festsetzung des auf Grund und Boden entfallenden Anteils des Kaufpreises nicht geeignet. Allermindestens würde hier der Wert des Anteils von Grund und Boden mit dem Wert abgeglichen, den der örtliche Gutachterausschuss dazu benennt. Der kann, falls es sich um eine größere Siedlung mit lauter Erbbaurechten handelt, ziemlich niedrig sein, weil er dann aus lauter Ablösungen von Erbbaurechten ermittelt ist. Das wäre ideal, weil dann kein Veräußerungsgewinn für den Grund und Boden erzielt worden wäre; lässt sich feststellen, indem man den Gutachterausschuss mal danach fragt.

Schöne Grüße

MM

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Lieber aprilfisch , ich bin beeindruckt von Deiner ausführlichen und natürlich auch hilfreichen Antwort. Der Gedanke des Kontaktierens des FA steht für uns auch außer Frage.
Alles andere wäre zu bedenken. Für Deine Bemühungen bzw. Tipps möchte ich Dir danken.
Ich hoffe , daß auch Du an so nette Mitmenschen gerätst wie ich in diesem Forum. In diesem Sinne liebe Grüße k.