Steuerrecht - Korrekturassistent

Hallo Steuerkundige,

ein fiktiver Fall:
In der Stadt A kann man gegen Entgelt bei kommerziellen Repetitorien Klausuren korrigieren.
An Unis scheint das nach § 3 Nr. 26 EStG von der Besteuerung befreit zu sein.

Wie würde es sich beim kommerziellen Rep verhalten? Müsste man das, da das Rep Werkverträge abschließt, mit Gewerbeschein machen? Welche Gefahren ergäben sich, es einfach so zu machen?

Dank im voraus.
bandyaner

Hallo,

a) gibt es ein Brett „Steuern“
b) wird eine Klausurenkorrektur bei der Uni auch nicht vom Hochschulpersonal direkt erstellt, sondern idR im Rahmen von Werkverträgen zwischen Korrektor X und dem Lehrstuhl Y
c) sind dann die Leistungen des Werkleistenden (Unternehmer) dann steuerbare sonstige Leistungen (USt) und natürlich auch gewerblich (ESt), weil nicht freiberuflich

Mfg vom

showbee