Hallo Steuerkundige,
ein fiktiver Fall:
In der Stadt A kann man gegen Entgelt bei kommerziellen Repetitorien Klausuren korrigieren.
An Unis scheint das nach § 3 Nr. 26 EStG von der Besteuerung befreit zu sein.
Wie würde es sich beim kommerziellen Rep verhalten? Müsste man das, da das Rep Werkverträge abschließt, mit Gewerbeschein machen? Welche Gefahren ergäben sich, es einfach so zu machen?
Dank im voraus.
bandyaner