Steuerrecht, Kraftfahrzeug

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin selbständig und habe zwei Kraftfahrzeuge, die ich sowohl privat als auch für meine selbständige Tätigkeit nutze, führe auch entsprechend ein Fahrtenbuch. Den Privatanteil der beiden Kfz stelle ich in meiner Steuererklärung einnahmenerhöhend ein.

Bisher habe ich nur ein Kfz mit Winterreifen ausgerüstet, mit dem anderen bin ich nur gefahren, wenn es die Witterung zugelassen hat. Jetzt will ich aúch das 2. Kfz mit Winterrädern ausrüsten. Wie sieht es hier eigentlich steuerlich aus? Kann ich die (angenommen) 800 Euro für die 4 Winterräder (Reifen und Felgen)in diesem Jahr steuerlich ansetzen, wobei der Privatanteil entsprechend Fahrtenbuch wieder einnahmenerhöhend einfließt? Oder müssen die Räder aktiviert und auf mehrerer Jahre abgeschrieben werden? Ggf. auf welchen Zeitraum?

In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Das besagte Kfz ist in diesem Jahr voll abgeschrieben. Wenn ich ab dem kommenden Jahr das Kfz nur noch privat nutze, kann ich es aus meiner Auflistung des Anlagevermögens für das Finanzamt einfach weglassen? Denn im Ergebnis würde in diesem Fall - ausschließlich private Nutzung -der gesamte als Aufwand geltend gemachte Betrag wieder als Privatanteil Kfz einnahmenerhöhend einfließen.

Vielen Dank im voraus für die Bemühungen.

Robert

Nur die erstmalige Bereifung wird aktiviert und auf die Nutzungsdauer des PKW abgeschrieben. Weiter Reifen sind als Sonstige KfzKosten voll gewinnmindernd zu erfassen. Über den Privatanteil werden die privaten Kosten, dann dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Wenn der PKW aus dem Betriebsvermögen entnommen wird, ist dies mit dem Teilwert zu versteuern. D.h. mit dem Wet, den der PKW bei Verkauf erzielen würde ist der PKW anzusetzen. Umsatzsteuer fällt auch an, soweit bei Kauf Vorsteuer gezogen werden konnte.

Hallo Zöpfchen,

danke für die schnelle Antwort.

Robert

Hallo

machen sie keine Buchführung? Denn dort müssen die Reifen auf Kfz Kosten gebucht werden! Ich verstehe den Sachverhalt bei ihnen nicht so ganz richtig!

Hallo,

doch, ich bin mir nur nicht sicher, ob ich die Reifen in voller Höhe gewinnmindernd ansetzen kann oder aktivieren muss.

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann buchen sie die kosten als kfz kosten ein und nicht ins anlagevermögen! Sind wie Reparaturkosten zu behandeln meines Erachtens…wenns eine 4 III Rechnung ist…

Hallo,

ja, da war ich mir nicht sicher, ob ich das wie Reparaturen voll in diesem Jahr ansetzen kann, denn die Reifen kann ich deutlich länger nutzen.

Robert

Hallo,

dies ist eine frage für den steuerberater.
Ich bin keiner und möchte deshalb nicht antworten.

mfg ignaz

Hallo,

kein Problem, trotzdem Danke.

Robert