Liebe/-r Experte/-in,
ich bin selbständig und habe zwei Kraftfahrzeuge, die ich sowohl privat als auch für meine selbständige Tätigkeit nutze, führe auch entsprechend ein Fahrtenbuch. Den Privatanteil der beiden Kfz stelle ich in meiner Steuererklärung einnahmenerhöhend ein.
Bisher habe ich nur ein Kfz mit Winterreifen ausgerüstet, mit dem anderen bin ich nur gefahren, wenn es die Witterung zugelassen hat. Jetzt will ich aúch das 2. Kfz mit Winterrädern ausrüsten. Wie sieht es hier eigentlich steuerlich aus? Kann ich die (angenommen) 800 Euro für die 4 Winterräder (Reifen und Felgen)in diesem Jahr steuerlich ansetzen, wobei der Privatanteil entsprechend Fahrtenbuch wieder einnahmenerhöhend einfließt? Oder müssen die Räder aktiviert und auf mehrerer Jahre abgeschrieben werden? Ggf. auf welchen Zeitraum?
In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Das besagte Kfz ist in diesem Jahr voll abgeschrieben. Wenn ich ab dem kommenden Jahr das Kfz nur noch privat nutze, kann ich es aus meiner Auflistung des Anlagevermögens für das Finanzamt einfach weglassen? Denn im Ergebnis würde in diesem Fall - ausschließlich private Nutzung -der gesamte als Aufwand geltend gemachte Betrag wieder als Privatanteil Kfz einnahmenerhöhend einfließen.
Vielen Dank im voraus für die Bemühungen.
Robert