Liebe/-r Experte/-in,
Ich arbeite als Reisebegleiter bei nur einem deutschen Reiseveranstalter ohne feste Anstellung und Verträge und habe keine weiteren Bezüge. Die Bezahlung nennt sich Spesen oder Tagesgeld. Ich begleite nur Reisen ins Ausland (Asien). Der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland. Ich bin bei meinen Eltern in Deutschland polizeilich gemeldet verfüge aber über keinen Wohnraum (Zimmer). Ich halte mich jedes Jahr nur von Mai bis Juli für ca. 2 Monate in Deutschland auf. Den Rest des Jahres bin ich in Asien unterwegs. Ich bin für diesen Reiseveranstalter durchschnittlich 250 Tage im Jahr tätig und er zahlt mir 48 Euro / Tag – ich komme also auf ca. 12.000 Euro / Jahr. Nun meine Fragen an Sachverständige:
• Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich?
• Muss ich, falls es ein Gewerbe ist, für diese Beschäftigung einen Gewerbeerlaubnis haben?
• Muss ich das Einkommen in Deutschland versteuern? Muss ich bei Versäumnis Strafe zahlen?
• Muss ich mein Trinkgeld versteuern?
• Unterliege ich der Krankenpflichtversicherung? Muss ich bei Versäumnis Strafe zahlen?
• Gibt es eine Rentenpflichtversicherung?
Auch für Teilbeantwortung meiner Fragen bin ich überaus Dankbar!
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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