Steuerrecht , Krankenpflichtversicherung,

Liebe/-r Experte/-in,
Ich arbeite als Reisebegleiter bei nur einem deutschen Reiseveranstalter ohne feste Anstellung und Verträge und habe keine weiteren Bezüge. Die Bezahlung nennt sich Spesen oder Tagesgeld. Ich begleite nur Reisen ins Ausland (Asien). Der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland. Ich bin bei meinen Eltern in Deutschland polizeilich gemeldet verfüge aber über keinen Wohnraum (Zimmer). Ich halte mich jedes Jahr nur von Mai bis Juli für ca. 2 Monate in Deutschland auf. Den Rest des Jahres bin ich in Asien unterwegs. Ich bin für diesen Reiseveranstalter durchschnittlich 250 Tage im Jahr tätig und er zahlt mir 48 Euro / Tag – ich komme also auf ca. 12.000 Euro / Jahr. Nun meine Fragen an Sachverständige:
• Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich?
• Muss ich, falls es ein Gewerbe ist, für diese Beschäftigung einen Gewerbeerlaubnis haben?
• Muss ich das Einkommen in Deutschland versteuern? Muss ich bei Versäumnis Strafe zahlen?
• Muss ich mein Trinkgeld versteuern?
• Unterliege ich der Krankenpflichtversicherung? Muss ich bei Versäumnis Strafe zahlen?
• Gibt es eine Rentenpflichtversicherung?
Auch für Teilbeantwortung meiner Fragen bin ich überaus Dankbar!

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

es ist entscheidend wo sie ihren Wohnsitz haben

dieser ist auf gar keine fall in BRD (keine 180 Tage und keine räuml. Sitz)

sie müssten ihre Einkünfte in dem staat erklären indem sie die Tätigkeit ausüben (Asien) weil sie dort auch mehr als 180 tage tätig sind.

Danke für die Nachricht!
Ich beziehe ja das Geld in Deutschland und bin ja ständig in mehreren Ländern Asiens unterwegs. Ich glaueb nicht, dass die 183 Tage - Regelung gilt!

Hallo,

ich bin leider KEIN Steuerrechtsexperte.
Daher kann ich Ihre Fragen nicht fachkundig beantworten.

Gruß, Marcus Klein

daqnn weiss ich keine lösung

Reiseveranstalter durchschnittlich 250 Tage im Jahr tätig und
er zahlt mir 48 Euro / Tag – ich komme also auf ca. 12.000
Euro / Jahr.

FINDE ICH ETWAS WENIG FÜR 250 TAGE…Aber ich weiß auch nicht was du machst.

Nun meine Fragen an Sachverständige:

• Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich?

DENKE JA == KLEINGEWERBE, GEWINN VERLUSTRECHNUNG

• Muss ich, falls es ein Gewerbe ist, für diese Beschäftigung
einen Gewerbeerlaubnis haben?

DENKE NEIN, KEIN BESONDERES NUR ANMELDUNG

• Muss ich das Einkommen in Deutschland versteuern? Muss ich
bei Versäumnis Strafe zahlen?

ALS GEWERBETREIBENDER JA DÜRFTE BEI DEM BETRAG ABER NICHT VIEL SEIN

• Muss ich mein Trinkgeld versteuern?

THEORETISCH JA

• Unterliege ich der Krankenpflichtversicherung? Muss ich bei
Versäumnis Strafe zahlen?

JA KRANKENKASSE IST GENERELL PFLICHT.

• Gibt es eine Rentenpflichtversicherung?

NEIN

Auch für Teilbeantwortung meiner Fragen bin ich überaus
Dankbar!

ALLE ANTWORTEN OHNE GEWÄHR DA KEIN FACHMANN

Hallo, zu den Fragen, die sehr komplex sind, kann ich nur allgemein antworten, das ist keine verbindliche Rechtsberatung. Bei eventuellen Unsicherheiten einfach mal beim Finanzamt nachfragen, die helfen gerne.

  1. Wenn ausschließlich Spesen oder Tagesgeld gezahlt werden, sind diese Spesen ja für die täglichen Auslagen
    gedacht und im Sinne unserer Rechtsprechung eigentlich keine Gewerbetätigkeit.
    Entscheidend ist aber auch, gibt es einen Vertrag und was steht da drin. Im Prinzip handelt es sich um eine freiberufliche Tätitgkeit im Ausland,in der nur die Auslagen vom Arbeitgeber vergütet werden, da ja nur nach Aufwand bezahlt wird und Sie ja selbstständig handeln.Somit braucht auch kein Gewerbe in Deutschland angemeldet werden, da Tätigkeit im Ausland

  2. zu 2 siehe Punkt 1

  3. In Deutschland muß man nur die Steuer bezahlen, wenn man länger als 6 Monate hier gelebt hat. Das ist in diesem geschilderten Fall nicht gegeben. Normalerweise zahlt man dann die Steuern von dem Land, in dem man überwiegend gelebt hat. Da aber nur die Reisetätigkeit bzw. der Aufwand bezahlt wird, stehen dem Aufwand Ihre Aufwändungen dagegen, schließlich müssen Sie ja Essen, irgendwo schlafen usw.

  4. Solange man kein Trinkgeld angibt, braucht es auch nicht versteuert werden! Das soll kein Aufruf zu einer eventuellen Steuerhinterziehung sein, aber so ist die Praxis und ausserdem fallen Sie ja nicht unter das Steuerrecht von Deutschland, wenn Sie länger als 6 Monate im Ausland sind.

  5. Sie unterliegen keiner Versicherungspflicht in Deutschland, da Sie kein Gewerbe und schließlich so wie ich Sie verstanden habe, leben Sie maximal 2 Monate in Deutschland. Aber und das sollten Sie mal mit einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung besprechen, sollten Sie sich mit einer Auslandskrankenversicherung absichern und vielleicht auch für Ihren Aufenthalt von 2 Monaten in Deutschland.
    Hier hilft nur, Kontakt mit einer Versicherung in Deutschland aufnahmen und das Thema besprechen.
    Auf alle Fälle sollten Sie eine Krankenversicherung haben, ganz gleich wo Sie leben!!!

  6. Aufgrund der bereits geschilderten Punkte besteht natürlich auch keine Rentenversicherungspflicht in Deutschland. Sie sollten sich selbst entsprechende Gelder zurücklegen oder in einen Sparvertrag für Ihre
    spätere Rente einzahlen.
    Das ist im Moment für Sie vielleicht nebensächlich, aber fürs Alter sollte man schon etwas zurücklegen

Also zusammenfassend:

Bei Zweifel wegen irgendwelchen Unklarheiten, anfragen
bei Krankenkasse wegen Auslandstätigkeit usw.Versicherung muß sein!!!

Notfalls beim Finanzamt nachfragen, wie sich die Sache
verhält, wie Sie von Ihnen mir geschildert wurde.

Ein Sparvertrag usw. für die Altersicherung abschließen
oder auf alle Fälle Geld für Alter selbst zurücklegen

So, ich hoffe dass ich Ihnen ein paar nützliche Tipps gegeben habe. Einfach bei den Behörden mal nachfragen.

Grüße Holzbein59

.

Hallo leider kann ich dir da nicht helfen,da ich mich mit sowas noch nicht beschäftigt habe.am besten wäre es sich direkt an die zuständigen behörden zu wenden. dann weiß man es genau und macht keine fehler.
Liebe/-r Experte/-in,
Ich arbeite als Reisebegleiter bei nur einem deutschen
Reiseveranstalter ohne feste Anstellung und Verträge und habe
keine weiteren Bezüge. Die Bezahlung nennt sich Spesen oder
Tagesgeld. Ich begleite nur Reisen ins Ausland (Asien). Der
Reiseveranstalter sitzt in Deutschland. Ich bin bei meinen
Eltern in Deutschland polizeilich gemeldet verfüge aber über
keinen Wohnraum (Zimmer). Ich halte mich jedes Jahr nur von
Mai bis Juli für ca. 2 Monate in Deutschland auf. Den Rest des
Jahres bin ich in Asien unterwegs. Ich bin für diesen
Reiseveranstalter durchschnittlich 250 Tage im Jahr tätig und
er zahlt mir 48 Euro / Tag – ich komme also auf ca. 12.000
Euro / Jahr. Nun meine Fragen an Sachverständige:
• Muss ich ein Gewerbe anmelden oder bin ich freiberuflich?
• Muss ich, falls es ein Gewerbe ist, für diese Beschäftigung
einen Gewerbeerlaubnis haben?
• Muss ich das Einkommen in Deutschland versteuern? Muss ich
bei Versäumnis Strafe zahlen?
• Muss ich mein Trinkgeld versteuern?
• Unterliege ich der Krankenpflichtversicherung? Muss ich bei
Versäumnis Strafe zahlen?
• Gibt es eine Rentenpflichtversicherung?
Auch für Teilbeantwortung meiner Fragen bin ich überaus
Dankbar!

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und
Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende
Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in
ich-Form).

Ausführliche Informationen unter
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Vielen Dank Holzbein59!
Ihre Ratschläge und Ansichten kommen mir entgegen!
Glauben Sie, dass bei ewentueller Steuer - und Krankenkassenpflicht für die nicht gezahlten Jahre Strafen fällig wären?

Ich habe übrigens gelesen, dass die 180 Tage - Klausel nur gilt wenn man sich an einem einzigen Ort im Ausland aufgehalten hat - ich reise aber ständig…

Quanam

Lieber quanam,
Deine Fragen zu persönlichen Rechtsproblemen darf Dir aus juristischen Gründen leider nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt erteilen. Zuwiderhandlung ist mit Strafe bedroht.
Du kannst aber selbst nachlesen unter
www.gesetze-im-internet.de bei EStG (Einkommensteuergesetz) etc.
Gruß, Rainer.

Lieber quanam,
Deine Fragen zu persönlichen Rechtsproblemen darf Dir aus juristischen Gründen leider nur ein Steuerberater oder Rechtsanwalt beantworten. Zuwiderhandlung ist mit Strafe bedroht.
Du kannst aber selbst nachlesen unter
www.gesetze-im-internet.de bei EStG (Einkommensteuergesetz) etc.
Gruß, Rainer.

Also, eine Renten- und oder Krankenversicherungspflicht bestand meiner Ansicht nach generell nicht.
Das mit den 180 Tagen bezieht sich meiner Meinung nach auf den maximalen Aufenthalt in Deutschland. Es kann doch niemand nachprüfen, in welchem Land Sie die ganzen Monate waren. Was Sie belegen müssten, wäre, das Sie wirklich mehr als 180 Tage im Ausland waren.Lediglich wenn Sie immer wieder die Reisen abbrechen und zurück nach Deutschland kämen, würde diese Klausel nicht greifen. Also da sehe ich keine Widersprüche oder Probleme.
Um sicherzugehen einfach beim Finanzamt nachfragen.

Wegen eventuellen Strafen würde ich mir keine Gedanken machen, schließlich hatten Sie Ihren Arbeitsplatz ja nicht in Deutschland. ausserdem erhalten Sie kein Gehalt sondern lediglich Tagesspesen und Spesen sind in Deutschland bis zu einer gewissen Höhe sowieso steuerfrei.
Es bestand somit kein versicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Deutschland.

Also, rückfragen beim Finanzamt und eine Krankenversicherung (freiwillig versichert)für Ausland sowie für die Monate in Deutschland abschließen.

Holzbein59

Hallo, da kein Arbeitsverhältnis besteht, würde ich sagen, Sie sind gewerblich tätig und müssen ein Gewerbe anmelden. Dann müssen Sie das Einkommen in Deutschland versteuern, da Sie hier Ihren Wohnsitz haben. Da Sie aber nur einen Kunden (hier der Reiseveranstalter haben) könnte es auch sein, dass Sie doch als angestellt gelten. Das würde alles ändern. Deshalb würde ich Ihnen raten, sich bei der Industrie- und Handelskammer oder beim Finanzamt zu erkundigen, da ich mir auch nicht sicher bin. Sorry! Trotzdem weiter viel Erfolg! Gruss