Hallo liebe Wissende,
ich werde demnächst, mit meiner Frau zusammen, eine oHG gründen. Da gibt es ein Thema wovor ich mich leider nicht drücken kann - die Buchhaltung.
Da man ja schon die Gründungskosten von der Steuer absetzen kann, muss ich wohl oder übel jetzt schon damit anfangen.
Wie genau aber funktioniert das? Wir haben jeweils ein privates Bankkonto worauf unsere „Anteile“ bezahlt werden und dann noch ein einziges Konto für die oHG.
Wenn ich nun etwas einkaufe (Großhandel) - sagen wir mal 50 „HDMI - Kabel“, zahle ich da auf den Einkaufspreis noch die Mwst. oder nicht? Muss man das in der Buchhaltung unter Wareneinkauf festhalten und Beleg aufbewahren?
Wenn ich nun etwas verkaufe: 1 HDMI Kabel - die 19% Mwst muss ich dann jeden Monat/jedes Jahr ans Finanzamt abführen, richtig?
Wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer - wenn ich etwas an ein Unternehmen verkaufe: zahlen die 19% Mwst?
Und die Gewerbesteuer - wird die vom Rohgewinn (Gewinn abzüglich der Einkaufskosten, Lagerkosten etc) angerechnet?
Die Einkommenssteuer wird ja jährlich von beiden Gesellschaftern angefordert, richtig?
Ist die Gewerbesteuer auch jährlich?