Steuerrecht Photovoltaikanlage

Ich besitze eine 4,8 KW Photovoltaikanlage die vor dem 31.03.2012 in Betrieb ging. Von der Stadtwerke bekomme ich eine Vergütung ca. 1200,00 € und eine Rechnung für den selbst verbrachten Strom ca. 365,00 €.

Frage: kann ich diese Rechnung als Verlust steuerlich geltend machen?
Wenn ja dann auf welche Regelung ich mich berufen kann.

Zweite Frage: Ich habe das Berdigungsessen von meinem Bruder bezahlt.
Kan ich diese Rechnung als Außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen?

Eigentlich muss das aus dem Erbe bezahlt werden. Nur wenn nichts da ist und man sich sittlich verpflichtet fühlt ( Verwandter halt !), dann kann man das steuerlich geltend machen.

Leichenschmaus geht nicht durch. Beerdigungskosten ja, Leichenschmaus nein.

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Andersrum wird ein Schuh draus. Der selbst verbrauchte Strom wird als Entnahme angerechnet plus Umsatzsteuer, falls ihr pflichtig seid und erhöht deinen Umsatz. Wird gern mal unterschlagen, wenn PV-Anlagen verkauft werden.
Viele FA haben in 2012 und 2013 die Erklärungen ohne Entnahme durchgewinkt. Mittlerweile gibt es einen Erlass des BmF, wo das genau geregelt ist und die FA sind gehalten, dieses auch zu berücksichtigen.

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