Steuerrecht Steuererklärung absetzt PC/Laptop Kommunalpolitisch tätig

Hallo,
wenn man in der Kommunalpolitik Ämter bekleidet (Entschädigungsaufwand wird gezahlt), kann dann ein Laptop von der Steuer abgesetzt werden? Es ist dann ja eigentlich kein „Arbeitsmittel“ oder?! Wie hoch ist die Pauschale für 2016, falls er nur z.T. abgesetzt werden kann?

Servus,

wie sieht es denn mit der Besteuerung der Aufwandsentschädigung aus?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenämter sind grundsätzlich steuerpflichtig als Einnahmen aus „sonstiger selbstständiger Tätigkeit“. Allerdings gibt es auch pauschale Freibeträge.
Besteht Steuerpflicht, weil die Freibeträge überschritten werden, können natürlich auch alle mit dem Mandat verbundenen Ausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören dann auch evtl. anfallende Ausgaben für Steuerberatung.

Da die Aufwendungen für Mandatsträger von den Gebietskörperschaften automatisch an die Finanzämter gemeldet werden, sollte jeder Mandatsträger hier professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um schon rechtssicher zu klären, ob überhaupt Steuerpflicht besteht oder nicht.

&Tschüß
Wolfgang

Nicht alle, sondern nur jene, die über dem Freibetrag liegen.