Steuerrechtl. Aspekte e. virtuellen Spielerkontos

Guten Tag! Ich bin Student und benötige für
ein Seminar im Fach Informatik etwas fachfremde Hilfestellung aus dem
steuerrechtlichen Bereich, da ich diesen Aspekt gerne in meine Arbeit
einbinden würde:

Im Internet gibt es diverse Firmen, welche Geschicklichkeitsspiele
anbieten, bei denen es meist darum geht, gegen einen Online-Gegner um
einen geringfügigen Einsatz, sagen wir einen Euro, zu spielen. Zu
nennen sind da exemplarisch gameduell.de oder king.com.

Im Falle, dass der Spieler das Duell gewinnt, bekommt er seinen
Einsatz (einen Euro) auf sein Spielerkonto wieder gutgeschrieben
-sowie die Hälfte des Einsatzes seines Online-Gegners. Die andere
Hälfte des Einsatzes kommt dem Spielebetreiber zugute :smile: !

Um nun überhaupt an solchen Duellen teilnehmen zu können, muss der
Spieler vorab einen bestimmten Betrag (sagen wir 10 Euro) auf sein
Spielerkonto einzahlen (per Überweisung, Kreditkarte, o.ä.).

Soweit zum „Fall“. Hier nun meine Fragen :

  • Wie ist die Einzahlung der anfänglichen 10 Euro steuerrechtlich zu
    betrachten? Eine Einzahlung ist es ja zweifelsohne, aber ist es auch
    eine Einnahme oder ein Ertrag? Wie und auf welche buchhalterische
    Konten könnte hierbei gebucht werden? Fallen für diese 10 Euro
    Mehrwertsteuern an? Sehe ich das richtig, dass auf das Konto des
    Spielebetreibers Gelder fließen, die zunächst nur „geparkt“ werden
    und nur bei Handlung des Spielers (Gewinn eines Duells, Verlieren
    eines Duells) in eine Transaktion vrwandelt werden? Wie ist das
    steuerrechtlich zu bewerten? Darf der betreiber das überhaupt :smile:
    ??Welche Steuern fallen für dieses „geparkte Geld“ an? Wie ist es
    betriebsintern zu behandeln? Darf die Firma, so sie damit nich
    zahlungsunfähig wird, in Maßen, dieses Geld z.B. anlegen, um damit
    selber noch Gewinne zu erzielen? Müssten diese Gewinne dann nicht
    eigentlich den Einzahlern zugute kommen? (Die Praxis des
    „Benutzerkontos“, also eines virtuellen Kontos, auf das Geld
    eingezahlt wird und von/auf dem die folgenden Transaktionen gebucht
    werden, ist ja auch in anderen Bereichen zu finden; z.B. Tipp24,
    Onlinebezahldienste, o.ä.)

  • Wie ist der Fall zu buchen, dass der Spieler ein Duell gewinnt?

  • Wie ist der Fall zu buchen, dass der Spieler ein Duell verliert?

Fragen über Fragen :smile: … Ich wäre wirklich dankbar,
wenn mir hier jemand wenigstens ein paar Denkanstöße geben könnte!
Herzlichen Dank schon mal vorab!

Guten Tag!

Wünsche ich ebenso.

  • Wie ist die Einzahlung der anfänglichen 10 Euro
    steuerrechtlich zu
    betrachten? Eine Einzahlung ist es ja zweifelsohne, aber ist es auch
    eine Einnahme oder ein Ertrag?

Ertrag- und Umsatzsteuerlich neutral würde ich sagen.

Wie und auf welche buchhalterische
Konten könnte hierbei gebucht werden?

Buchungssatz? Bank an Verbindlichkeiten (gegen Spieler)

Fallen für diese 10 Euro Mehrwertsteuern an?

Nein. Für die reine Einzahlung auf keinen Fall, da der Spielbetreiber noch keine Leistung erbracht hat. Evtl. für den Umsatz, den er bei Abschluss eines Spieles erziehlt.

Sehe ich das richtig, dass auf das Konto des Spielebetreibers Gelder
fließen, die zunächst nur „geparkt“ werden und nur bei Handlung des Spielers (Gewinn eines Duells, Verlieren eines Duells) in eine Transaktion vrwandelt werden?

Würde ich auch so sehen.

Wie ist das steuerrechtlich zu bewerten? Darf der betreiber das überhaupt :smile:

Was, das Geld seiner Kunden parken? Oder Glücksspiele im Internet anbieten?

??Welche Steuern fallen für dieses „geparkte Geld“ an?

Keine.

Wie ist es betriebsintern zu behandeln?

Als Verbindlichkeiten gegenüber den Mitspielern.

Darf die Firma, so sie
damit nicht zahlungsunfähig wird, in Maßen, dieses Geld z.B. anlegen, um damit
selber noch Gewinne zu erzielen?

Natürlich. Was würde denn dagegen sprechen? Banken sollen davon leben (Unter anderem natürlich).

Müssten diese Gewinne dann nicht
eigentlich den Einzahlern zugute kommen? (Die Praxis des
„Benutzerkontos“, also eines virtuellen Kontos, auf das Geld
eingezahlt wird und von/auf dem die folgenden Transaktionen
gebucht
werden, ist ja auch in anderen Bereichen zu finden; z.B.
Tipp24,
Onlinebezahldienste, o.ä.)

Eine Verzinsung des Benutzerkontos? Wovon soll denn dann noch der Spielbeteiber leben? (Achtung, Ironie!)

  • Wie ist der Fall zu buchen, dass der Spieler ein Duell
    gewinnt?

  • Wie ist der Fall zu buchen, dass der Spieler ein Duell
    verliert?

Für beide Fälle würde ich sagen:

Verbindlichkeit Spieler A (Verlierer) - Spieleinsatz
an
Verbindlichkeit Spieler B (Gewinnter) - 1/2 Spieleinsatz
Umsatzerlöse - 1/2 Spieleinsatz

Fragen über Fragen :smile: … Ich wäre wirklich dankbar,
wenn mir hier jemand wenigstens ein paar Denkanstöße geben
könnte!
Herzlichen Dank schon mal vorab!

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Grüße
Joshua

Hallo Joshua,

vielen herzlichen Dank! Du hast mir ein paar sehr gute Ansätze geliefert!

Sollte noch jemand etwas hinzufügen können/ wollen, so sei er hiermit herzlich eingeladen :smile:

Liebe Grüße
Marc