Steuerrechtlich-Zusatzjob

Hallo:wink:)

Habe eine 19,5 Std. Stelle und mein Gehalt beträgt 878 € monatlich.
Srebe einen zusätzlichen Minijob an und möchte nun wissen, wieviel g e n a u ich dazu verdienen dürfte o h n e mit der Steuer „ins Gehege“ zu kommen!!!
Möchte da ganz sicher gehen und kann leider- aus Finanzgründen- auch keinen fachkundigen Steuerberater hinzuziehen/fragen…
Nun hoffe ich also sehr, hier eine baldige, transparente und vor allem genaue- Antwort zu erhalten!

Herzlichsten Dank!!!

Hallo!
Der jährliche Grundfreibetrag beträgt momentan 8004 €. Solange ihr gesamtes Einkommen (abzüglich Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeitsstätte etc.) diesen Betrag nicht übersteigt fällt keine Steuer an. Bei verheirateten wir dieser Betrag verdoppelt, allerdings werden dann die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet. Bei einem minijob werden jedoch versicherungsbeiträge und steuern durch eine pauschale Zahlung des Arbeitgebers abgegolten. Wenn sie also lediglich einen minijob haben ist dieser für die Steuer unbedeutend :smile:

Ein Mini-Job, sogenannter 400€-Job, ist für dich komplett steuerfrei und hat keine Auswirkung auf deinen 19,5 Std-job!

Hi,
damit ein minijob für den arbeitnehmer steuerfrei ist müssen folgende kriterien erfüllt sein

  1. der arbeitgeber bezahlt die abgaben pauschal
  2. das monatliche gehalt aus dem minijob beträgt nicht mehr als 400,-€ (auch mehrere Minijobs dürfen zusammen nicht mehr als 400,-€ sein).
  3. das 1. Arbeitsverhältnis und der Minijob dürfen nicht beim selben Arbeitgeber sein (da sonst zusammengerechnet wird)
    Hoffe, dass das aufschlussreich war.
    mfg

Hallo,
Sie können 400 EUR dazu verdienen. Diese werden pauschal versteuert und somit kommen Sie mit der Steuer nicht ins Gehege!

Hallo,
ich gehe davon aus dass deine erste Beschäftigung mit 878,00 €mtl. Gehalt über Steuerkarte abgerechnet wird. Dann wäre eine weitere Beschäftigung bis mtl. 400,00 € als geringfügige Beschäftigung zu beurteilen, d.h. der Arbeitgeber hat für diese Beschäftigung pauschale Beiträge zur RV und KV und eine pauschale Lohnsteuer v. insges. 25% zzgl. SolZ/KiSt zu entrichten, der Arbeitnehmer zahlt keine Abgaben aus dieser Beschäftigung, der Aaushilfslohn bleibt auch in der Einkommensteuererklärung außer Ansatz. Übersteigt der Aushilfslohn mtl. 400,00 € liegt ein sozialversicherungspfl. Arbeitsverhältnis vor, d.h. der Bruttolohn müsste ebenfalls mit Steuerkarte (i.d.R. Stkl. VI) abgeberechnet werden. Weitere (zweites, drittes etc.) Aushilfslohnarbeitsverhältnisse (neben der Festanstellung) müssten ggf. sozialversicherungsrechtlich ebenfalls zusammengerechnet werden.

Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

mfg.

tomiwe

Hallo,

wenn Sie ansonsten keine weiteren Minijobs ausüben, dürfen sie bis zu 400€/Monat als Minijob dazu verdienen. Dieser ist immer „steuerfrei“(pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber) Diesen Minijob muss man auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

Hallo.

Die Frage wurde inzwischen ja schon ausreichend und zutreffend beantwortet.

Hier die Info der Minijob-Zentrale:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/01 400 euro minijob/01 verdienstgrenzen/05 hauptberuf und minijob/hauptberuf und minijob.html)

Viele Grüße

Hallo,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich hoffe aber, Sie haben inzwischen die richtige Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
K.Rosenberger