Steuerrechtliche Frage bei Gewerbe Kleingewerbe ummelden

ich habe mit 2 Freundinnen einen kleinen Laden. Mieter im Mietvertrag
bin ich. Wir haben noch Einnahmen durch Hermes. Zur Zeit haben wir die
Reglung das wir die Fläche Prozentual aufgeteilt haben, ich habe z.B .
63 % , die andere 15 und nochmals 22%. dem Entsprechend teilen wir die
Miete auf und auch die Einnahmen von Hermes. wenn wir zum Beispiel 100
Std. arbeiten, arbeite ich 63 Std, 15 Std und 22 Std. . hoffe man
versteht was ich meine. Nun ist meine Frage wie ich das alles bei meiner
Steuer angeben muss, bzw. berrechnen muss, da ich ja zum Beispiel
Hermes als Einnahme versteuern muss aber ja nur 63% vom Umsatz habe.
sollte da ein Vertrag erstelt werden , wenn ja was sollte da rein?
Ich werde dieses Jahr wohl auch über die 17500 Euro komme und somit müsste ich das Kleingewerbe ummelden.
Vielen Dank schon mal

Servus,

Du musst kein Kleingewerbe ummelden, und Unternehmer ist hier eine GbR (eigentlich eine OHG, da Handelsgewerbe, aber das lassen wir mal auf der Seite).

Für die Gesellschaft wird eine Feststellungserklärung erstellt und abgegeben, und die gesondert festgestellten Einkünfte der einzelnen Gesellschafter werden bei deren Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Ob die Gesellschaft als Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG keine USt abführen muss oder ob sie „regelbesteuert“ wird, hat nichts mit der Gewerbeanmeldung und nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Das richtet sich einzig und allein danach, welche Umsätze die Gesellschaft insgesamt als Unternehmerin erzielt.

Schöne Grüße

MM

Mal ne blöde Frage, wie/ob das FA diese Aufteilung 63%/15%/22% bisher behandelt hat. Oder war der Umsatz insgesamt so niedrig, dass man die Kleinunternehmerregelung nutzen konnte?
Wenn man dieses Jahr nicht über 50.000€ Umsatz kommt, und der letztes Jahr nicht über 17.500€ lag, dann kann man übrigens auch noch dieses Jahr die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn man das denn nicht anders will.