Steuerrechtliche Frage zu GWG's bis 410€

Hallo Leute,

ich betreibe ein Kleingewerbe OHNE UST.
Vor kurzem habe ich mir einen gewerblichen eBay Account eingerichtet und mir ein MacBook für 431,90€ von einer Privatperson gekauft.

Meine Frage ist nun ob ich dieses MacBook als sofortabziehbares GWG bis 410€ netto/487,90€ brutto geltend machen kann oder ob es über der Grenze liegt???

Ich habe einen Steuerberater dazu befragt er meinte es sei kein Problem, da man die UST auch wenn sie nicht ersichtlich ist mit inbegriffen sehen muss also den Betrag von 431,90€ als Bruttowert betrachten muss.
Genau das Gleiche behauptete ein Berater der IHK doch mir kommt das Ganze etwas komisch vor und ich möchte nicht falsche Angaben machen, die dann hinterher rückwirkend geändert werden müssen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Liebe Grüße
Christian

Tut mir leid deine Frage kann ich leider nicht beantworten…
Vllt. kann es ja jemand anderes aus dem Forum hier.

Lg. marvin

Hallo Leute,

ich betreibe ein Kleingewerbe OHNE UST.
Vor kurzem habe ich mir einen gewerblichen eBay Account
eingerichtet und mir ein MacBook für 431,90€ von einer
Privatperson gekauft.

Meine Frage ist nun ob ich dieses MacBook als
sofortabziehbares GWG bis 410€ netto/487,90€ brutto geltend
machen kann oder ob es über der Grenze liegt???

Hallo,

grundsätzlich gilt bei der GWG-Regelung auch bei Kleinunternehmern die Nettogrenze. Wenn also der Laptop 431,90 Euro kostete, ist dies als Bruttobetrag anzusetzen. Damit ergibt sich ein Nettobetrag von 362,94 Euro, der somit als GWG anerkannt würde. Nähere Infos dazu gibt es auch bei http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html.

Wenn allerdings die Rechnung von einer Privatperson stammt, dann kann es wieder anders aussehen, da hier ja in aller Regel keine Umsatzsteuer abgeführt wird. Der Bruttobetrag ist in dem Fall der Nettobetrag, so dass ich mir auch nicht vorstellen kann, dass der Laptop in die GWG gehört. Hier kann man aber nach einem guten Steuerberater suchen: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-einem-onli…. Der sollte dann eine genaue Auskunft geben können, da hier doch sehr viele Details im Einzelfall zu beachten sind.

Darf ich fragen wie das ausgegangen ist? Bei mir geht es auch um eine ebay Anschaffung (ipad) eines privat Verkäufers über 487 Euro. Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Ich vermute, ich muss das ipad dann über Jahre abschreiben, oder?

Danke und Gruß
Grisuhu