Steuerrechtlicher Anspruch

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben eine kleine IT-Firma mit vielen Kunden, aber geringen Rechnungsbeträgen. Da einige unserer Kunden leider auch falsche Adressen angeben, kommen Rechnungen natürlich unbezahlt zurück. Ärgerlich… Können wir wenigstens die unnötigen Portokosten steuerlich als Verlust geltend machen oder sind die dadurch, dass die Firma das Porto bereits verauslagt hat, verloren. Wie gehe ich, wenn ja, entsprechend dem Fiskus gegenüber vor?
Vielen Dank
billibelle

Hallo,

zunächst von jedem Kunden die Festnetznummer geben lassen, damit erledigt sich einiges bzgl. der Anschriften.

Portokosten sind Betriebsausgaben, wenn sie betrieblich veranlasst sind, wie in diesem Fall, diese sind mit Erfassung in den Kosten Betriebsaufwand und mindern den Gewinn, unabhängig davon ob daraus ein Erlös/Ertrag resultiert (ist bei Werbung nicht anders).

grüße

Al

Hallo,

leider verstehe ich Ihre Frage nicht ganz; selbstverständlich sind die Portokosten bei einem Unternehmen als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es spielt daher keine Rolle, ob der Brief ankommt oder nicht.

mfG

UG

Hallo,

selbstverständlich können sämtliche Portokosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Entscheidend ist nur, ob der Brief aus betrieblichem Anlass verschickt wurde, nicht aber, ob er seinen Empfänger auch erreicht hat. Die Portokosten werden zusammen mit allen anderen Betriebsausgaben gelten gemacht. Die genaue Vorgehensweise hängt von der Gewinnermittlungsart ab.

Um mehr über die grundlegenden steuerrechtlichen Rechte und Pflichten als Unternehmer zu erfahren, empfehle ich eine Existenzgründungsberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

Viele Grüße
Schlorf

Hallo,

dies sind zweifelsfrei betriebsausgaben.

Sie sollten diese portokosten gemeinsam mit den anderen portokosten, kosten für briefmarken und verpackung als versandkosten aufführen.

mfg ignaz

… Können wir wenigstens die

unnötigen Portokosten steuerlich als Verlust geltend machen
oder sind die dadurch, dass die Firma das Porto bereits
verauslagt hat, verloren. …
billibelle

Wird da vielleicht auch eine Buchführung gemacht? Von jemandem, der die elementarsten Grundregeln dafür kennt? Wenn das Porto korrekt als Betriebsausgabe erfasst ist, wirkt es sich automatisch gewinnmindernd aus. Die Fragestellung legt allerdings einen extremen Mangel an Kompetenz bei der ordnungsmäßigen Geschäftsführung offen.

Hallo Billibelle,

die Kosten fürs Porto werden als Ausgaben gebucht, damit sind diese Bereits als Aufwand berücksichtigt.
Ggü. dem Finanzamt werden diese ganz normal anerkannt.
Gruß
Ralf