Steuerregellung bei Einzelunternehmen!

Ich arbeite bereits als Bürokaufmann und verdiene im Jahr 22.000Euro Brutto. Habe die Steuerklasse 1.
Bein Arbeitgeber weiß über meine Situation bescheid.
Ich möchte nächstes Jahr heiraten und möchte deshalb jetzt ein Einzelunternehmen gründen und mein Ziel ist es im Jahr ein Gewinn von 8.000Euro zu erzielen.
Müsste ich dann am Jahresende zusätzlich nur von den 8.000Euro die Steuer nachzahlen?
Weil ich bezahle ja die Steuern für meinen normalen Gehalt die am ende jeden monats bzw. diese werden direkt gekürzt…
Oder muss ich noch einmal zusätlich von den 30.000€ steuern nachzahlen?

Für eine kurze Info von euch Experten würde ich mich sehr freuen. Ich muss wissen ob sich das lohnt und habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie das ganze geregelt wird…

Gruß

Felix Gabelfels

Hllo Felix
in dieser Angelegenheit kann ich dir nicht weiter helfen, da ich von diesem Gebiet keine Ahnung habe
VG lutzblitz

Hallo Felix, Sie schildern etwas unsinnig. Evvtl. sollten Sie einen Steuerberater um Hilfe bitten.

Wir geben hier keine kostenlose Hilfen, weil - mann könnte ja auch mal Fehler machen - die Berufshaftpflicht nicht zahlt.

Sie könnenten uns ja mandatieren.

MfG

Werner Helleckes
Steuerbüro
www.helleckes.de Mail: [email protected]
0178 9736646

Das was ich schildere ist nicht unsinnig. Dieses Forum heißt „wer weiss was“ :smile: Ach ja, Sie sollten die AGB’s lesen, Sie dürfen hier nichts verkaufen. Auch keine Dienstleistung. Ich möchte mich aber trotzdem bei Ihnen bedanken. Sie haben mir einen Rat gegeben, auf die ich wahrscheinlich nie kommen würde. Ich suche einen Steuerberater in meiner Nähe.

Gruß

Felix Gabelfels

Hallo Felix,
am Jahresende werden alle Einnahmen/Gewinne zusammengezählt und dann die Steuerschuld ermittelt. Die bereits bezahlte Steuer wird natürlich verrechnet.
Denke, die Anwort ist so verstanden
gruß maluzo

Vielen Dank maluzo das ist sehr hilfreich gewesen.

Gruß

Felix

Hallo,

das Gesamteinkommen wird versteuert. Die bereits einbehaltene Lohnsteuer wird auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
du musst das Einzelunternehmen beim Finanzamt und ggf. beim Gewerbeamt anmelden. Das Finanzamt fragt dann nach der Höhe des geschätzten Gewinns und setzt Vorauszahlungen fest.
Damit sollte es zu keiner ggf. zu einer geringen Nachzahlung kommen.

Bei der Steuererklärung werden 30.000 € versteuert. Die bereits gezahlten Steuern werden angerechnet und nur der Rest muss noch gezahlt werden oder werden erstattet.
Gruß