Steuerrückzahlung bei Kinderzuschlag

Hallo liebe Gemeinschaft,

Frau X musste dieses Jahr eine Privatinsolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter forderte Frau X auf die Steuerklärung der letzten 3 Jahre zu machen was sie auch tat. Die daraus resultierenden Rückzahlungen musste sie dann an den Insolvenzverwalter abführen.

Nun bekommt Frau X aber Kindergeldzuschlag. Bei dessen Berrechnung hat man ihr nun die oben genannte Steuerrückzahlung als Einnahme deklariert und ihr den Kinderzuschlag um einen beachtlichen Teil gemindert.

Meine Frage: Da sie die Einnahme aus der Rückzahlung für die VERGANGENEN Jahre an den Insolvenzverwalter abtreten musste, ist es da rechtens ihr dies auf den Kindergeldzuschlag zu verrechnen?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielen Dank im voraus

Hallo

Google mal mit ‚Kinderzuschlag Zuflussprinzip‘.
Da kriegst du direkt ganz oben eine Antwort eines Rechtsanwaltes auf eine Frage, aus der hervorgeht, dass beim Kinderzuschlag normalerweise das Zuflussprinzip gilt.

Bei der Steuer gilt es ja nicht.

Viele Grüße

Hallo,

doch, schon.

Es gibt einzelne Ausnahmen, aber der Grundsatz gilt genau so - vgl. § 11 EStG.

Schöne Grüße

MM