ich war zwei jahre in luxenbourg beschäftigt,kann ich hier wie früher mit den deutschen steuerkarten, eine rückerstattung fordern,oder verfällt das hier.
ich war zwei jahre in luxenbourg beschäftigt,kann ich hier wie
früher mit den deutschen steuerkarten, eine rückerstattung
fordern,oder verfällt das hier.
Hallo avatar777,
so wie ich das sehe verfällt das in Luxembourg genauso wenig wie in Deutschland. Ich sende dir noch einen Link mit dem man Online in L die Steuer erklären kann.
Ich hoffe damit ein wenig geholfen zu haben, da ich leider nie im Ausland Berufstätig war. Liebe Grüße
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Hier den avisierten Link sorry
http://euroluxembourg.blogspot.com/2009/02/einkommen…
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Tut mir Leit davon habe ich kein Plan mit Steuersachen das macht alles meine Mein Betreuer bin daüber fragt hoffe konte helfen
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Im Allgemeinen bekommst du vom deutschen Staat kein Geld zurück, dass du an die luxemburgische Finanzbehörde abgeführt hast.
Alles weitere kann ohne Beantwortung der folgenden Fragen nicht genau geklärt werden:
Welche Steuern willst du genau zurückfordern?
Von welcher Finanzbehörde willst du zurückfordern?
Wo sitzt das Unternehmen, für das du gearbeitet hast?
Wo hast du tatsächlich gearbeitet?
Wohin wurden dabei welche Steuern abgeführt?
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Tut mir Leid mit Auslandsfragen kenn ich mich nicht aus.
Diese Frage bekommst Du aber bei Deinem zuständigen Finanzamt ohne Probleme beantwortet.
Im Prinzip, besteht bei einer Abwesenheit im Jahr von 183 Tagen im Jahr nur eine beschränkte Steuerpflicht.
Die Frage ist ob jetzt im Auftrag einer Firma im Ausland gearbeiten wurde (sog. ANentsendung)
Demnach könnte man eine Veranlagung in Deutschland machen.
Dann müsste man Prüfen ob ein DBA vorliegt, was war es für ein Arbeitverhältnis? Selbständig, Arbeitnehmer, öffentlicher Dienst. usw. Also um deine Frage beantworten zu können, benötigt man unmengen an Information.
Und geht es um die Zeiträume in der in Luxemburg gearbietet wurde? Oder für die Nachfolgenden Jahre?
MfG A.
tut mir leid,davon habe ich keine Ahnung:
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Hallo,
tutmir leid,ich weiß es nichtzamt.Frag doch mal freundlkich das Finanzamt.