Wenn man Zinsen auf sein Geld vom Sparkonto bekommt am Ende des Jahres, werden ja auch davon die Steuern abgezogen, wenn man sich nicht um einen Freistellungsauftrag gekümmert hat. Für wieviele Jahre rückwirkend kann man dieses durch Steuern „verlorene“ Geld wiederbekommen, wenn es einem zusteht ?
Für wieviele Jahre rückwirkend kann man dieses durch Steuern
„verlorene“ Geld wiederbekommen, wenn es einem zusteht ?
Für wieviele Jahre rückwirkend kann man dieses durch Steuern
„verlorene“ Geld wiederbekommen, wenn es einem zusteht ?
Ich kann aus der Frage nicht ganz klar erkennen, ob noch nie eine Steuererklärung abgegeben wurde oder ob bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde und schon Bescheide da sind.
Wenn schon Bescheide da sind, kann man das nicht einfach mit der 4-Jahres-Frist beantworten.
Wenn schon Bescheide da sind, kann man das nicht einfach mit
der 4-Jahres-Frist beantworten.
Stimmt. An die Version „schon Steuererklärung abgegeben“ hatte ich nicht gedacht.
Warten wir also mal ab, ob der Frager sich dazu äußert.
Würde ich gerne, aber der letzte Beitrag gestern mit meiner Äußerung wurde wegen Verstoß gelöscht… 
Würde ich gerne, aber der letzte Beitrag gestern mit meiner
Äußerung wurde wegen Verstoß gelöscht…
Dann formulier es doch mal mit „man“ oder „Herr X“ oder mit sonst was Phantasievollem.
Ich erinnere mich aber dunkel *gg* an etwa so was wie:
„Herr X hatte noch nie eine Steuererklärung abgegeben.“
und an eine Antwort im Sinne von:
"Dann sollte Herr X mal rasch loslegen und zwar mit der ältesten Steuererklärung zuerst!
Formulare gibt es beim Pförtner vom Finanzamt oder als Download.
Im einfachsten Fall reichen Mantelbogen plus Anlage N plus Anlage
KAP.
https://www.formulare-bfinv.de > Formularcenter > Bürger >
Steuern im Inland > Einkommensteuer
Für 2005 gibt es da aber nichts mehr; also entweder aus 2006 eine 2005
machen, oder halt doch mal beim FA vorbei gehen (oder mal auf den Homepages der Länderfinanzministerien gucken).
Das Jahr hat noch ein paar Tage und das Finanzamt hat einen großen leistungsfähigen Briefkasten, dessen Klappe auch am 30. und 31.12. zu öffnen ist.
Viele Grüße an Mister X und viel Spaß beim Schreiben und Kassieren!
Gruß JoKu