Hallo,
ich habe im September letzten Jahres geheiratet. Nun habe ich gehört, dass ich rückwirkend für die letzten Monate also von September bis Januar in die gleiche Steuerklasse zurückgestuft werde als wenn ich verheiratet gewesen wäre.
Stimmt es dass ich dann eine Nachzahlung vom Finanzamt bekomme, bzw. dass ich dann ab dem Anfang des Jahres rückwirkend versteuert werde, obwohl ich erst im September geheiratet habe.
Gruss und Danke
Holli
Hallo Holger,
Gratulation zur Vermählung nachträglich.
Es wird der Splittingtarif auf das ganze Jahr angewandt. Die Steuerklasen ändern sich nachträglich natürlich nicht. Ohne die Gesamtumstände Deines steuerpflichtigen Lebens und das deiner Frau zu kennen, kannn man von einer Erstattung im Normalfall ausgehen, dies jedoch unter Vorbehalt, da dort viele Umstände eine Rolle spielen.
Das wird aber alles vom Finanzamt berücksichtigt, lass dich also überraschen.
Gruß
Michael