Steuerrückerstattung für selbstgenutzte Immobilie

Liebe/-r Experte/-in,
Ich wohne in einer selbstgenutzen Eigentumswohnung und bezog bis 2009 Eigenheimzulage. Jetzt ist die ausgelaufen und ich frage mich ob ich die Kosten für meine ETW in der Steuererklärung unter dem Punkt „selbstgenutzte Immobilie“ geltend machen darf. In meiner Wohnung ist auch ein Arbeitszimmer, weil meine Frau angehende Lehrerin ist. Im Steuerjahr war sie noch im Studium.

Kann ich meine Kosten unter dem Punkt anrechnen?
Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit die Kosten für Schuldenzinsen Putzfrau und Hausverwaltung anzurechnen?

Gruß
EssE

Hallo,

bin zur Zeit im Urlaub und habe daher keinen Zugriff auf meine Unterlagen. Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten melden Sie sich in zwei Wochen nochmal.

Hallo Esse,

die Putzfrau und die Hausverwaltung können eventuell bei den haushaltsnahen dienstleistungen angesetzt werden (Mantelbogen). Das Arbeitszimmer ist verzwickt, da sich dort gerade gestritten wird, aber als Lehrerin könnte sie gute chancen haben. Das Zimmer würde dann aber in der Anlage N Zeile 44 angesetzt werden (gegebenenfalls auf einem extra Blatt).
Ansonsten wird eine selbstgenutzte Eigentumswohnung/haus nicht mehr unterstützt, sorry.

Viele Grüße

Hallo EssE,

ich würde in jedem Fall die Kosten der ETW wie von Dir angegeben geltend machen; wenn es dem FA nicht gefällt, meldet es sich schon.

Hausverwaltung = Kosten der Immobilie
Schuldzinsen = dto.
Putzfrau = keine Ahnung

Arbeitszimmer der Ehefrau = geltendmachen

MfG

Stefan Seidel