Liebe/-r Experte/-in,
Ich wohne in einer selbstgenutzen Eigentumswohnung und bezog bis 2009 Eigenheimzulage. Jetzt ist die ausgelaufen und ich frage mich ob ich die Kosten für meine ETW in der Steuererklärung unter dem Punkt „selbstgenutzte Immobilie“ geltend machen darf. In meiner Wohnung ist auch ein Arbeitszimmer, weil meine Frau angehende Lehrerin ist. Im Steuerjahr war sie noch im Studium.
Kann ich meine Kosten unter dem Punkt anrechnen?
Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit die Kosten für Schuldenzinsen Putzfrau und Hausverwaltung anzurechnen?
Gruß
EssE