Text aus dem Internet für russische Reisende, gilt wohl für alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb der EU:
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
St. Petersburg
Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Bei ständigem Wohnsitz außerhalb der EU können Sie sich bei größeren Einkäufen in Deutschland bei der Ausreise die zusammen mit dem Einkaufspreis entrichtete Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zurückerstatten lassen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Wohnsitzbescheinigungen stellen die Botschaft und die Generalkonsulate im Gegensatz zu früher nicht mehr aus. Der einfachste Weg ist daher heute die Inanspruchnahme der Dienste eines kommerziellen Unternehmens, obwohl dies natürlich dafür eine gewisse Gebühr in Abzug bringt.
So funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung nach Einkäufen in Europa mit dem System von Europe Tax-free
Den MwSt-Rückerstattungsbetrag können Sie sich bei Verlassen des EU-Binnenmarktes von Global Refund an den Flughäfen, auf Fährschiffen und an den Straßengrenzen sofort in bar auszahlen lassen. Der Ablauf des Systems der Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist ganz einfach, wenn Sie die folgenden Regeln beachten:
Erster Schritt: Im Geschäft
Nachdem Sie in einem Geschäft eingekauft haben, das dem System von Global Refund angeschlossen ist, verlangen Sie vom Verkäufer einen Tax-free Cheque. Bitten Sie den Verkäufer, den Tax-free Cheque mit Ihrer genauen Anschrift (Stadt, Straße, Hausnummer) und Ihrer Paßnummer, eventuell auch unter Ihrer Mithilfe, auszufüllen. Die einzelnen gekauften Waren müssen dabei entweder auf dem Tax-free Cheque oder auf der Rechnung detailliert angeführt werden. Sollte dies auf der Rechnung erfolgen, muß der Verkäufer die Rechnung auf die Allonge, die sich unterhalb des Cheques befindet, anheften (Rechnung darf nicht entfernt werden). Der Verkäufer trägt auf dem Tax-free Cheque auch den Rückerstattungsbetrag ein, den Sie bei der Ausreise aus dem EU-Binnenmarkt erhalten. Der Tax-free Cheque sollte taggleich mit der Rechnung ausgestellt werden. Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, sollten Sie den Tax-free Cheque immer gemeinsam mit der Rechnung aufbewahren - am besten legen Sie ihn, um die Rückerstattung auch nicht zu vergessen, in Ihren Paß. Beachten Sie bitte, daß sich in den großen Geschäften in der Regel eine Zentralkasse oder eine spezielle Stelle des Kundendienstes befindet, die ausschließlich die Tax-free Cheques ausstellt. Erkundigen Sie sich darüber an den einzelnen Kassen in den Geschäften.
Gemeinsam mit dem Tax-free Cheque sollten Sie auch immer eine Liste der Tax-free Barauszahlungsstellen verlangen (z. B. Tax-free-Kuvert).
Zweiter Schritt: Beim Zoll
Vor der Ausreise unmittelbar vor Verlassen des EU-Binnenmarktes, muß der Tax-free Cheque zusammen mit der eingekauften Ware dem EU-Grenzzollamt vorgelegt werden, das den Export mit dem Ausreisezollstempel auf dem Tax-free Cheque bestätigt. (Nach Verlassen des EU-Binnenmarktes bekommen Sie keinen EU-Zollstempel mehr!)
Flughäfen:
Wir empfehlen Ihnen wegen der zu bewältigenden Distanzen auf großen Flughäfen zusätzlich ca. 30 Minuten für den Erhalt des Zollstempels und der Rückerstattung einzuplanen.
Eingekaufte Waren im Handgepäck:
Legen Sie diese Waren jenem Zollamt vor, das Sie beim Verlassen des Europäischen Binnenmarktes als letztes passieren (siehe EU-Länder).
Achtung!
Zwischenlandungen sind oft zu kurz, um den Zollschalter aufzusuchen. Sicherer ist es, Ihre Einkäufe schon am Abreiseflughafen dem Zoll vorzulegen und danach im Koffer zu verstauen (siehe unter „Reisegepäck„).
Eingekaufte Waren im Reisegepäck (Koffer):
Sie erhalten den Zollstempel nur am Abreiseflughafen und bevor Sie Ihr Reisegepäck mit den Einkäufen beim Airline-Schalter eingecheckt haben.
Beispiel einer Reiseroute mit 3 Stationen:
-
MÜNCHEN (Abreiseflughafen):Noch vor dem Check-in Ihres Koffers müssen Sie Ihre Einkäufe beim Zollschalter vorlegen, um den Zollstempel zu erhalten! Sie müssen dem Zoll mit Ihrem Ticket beweisen, daß Ihre weiteren Zwischenstops in der EU nur flugplanbedingt sind und daß Sie auf kürzestem Weg die EU verlassen. Jetzt dürfen Sie Ihre Einkäufe im Koffer verstauen und einchecken.
-
ROM (kurze Zwischenlandung lt. Flugplan und gleichzeitig Verlassen der EU):Hier erhalten Sie den Zollstempel für Ihre im Handgepäck mitgeführten Waren (siehe unter „Handgepäck„).
-
MOSKAU (Ihr Reiseziel):Wenn Sie in München oder Rom beim Tax-Free-Schalter Ihre MwSt-Rückerstattung in bar noch nicht abgeholt haben, können Sie dies auch in Moskau nachholen.
Straßengrenzen:
Wenn Sie mit dem Auto in ein weiteres Land des EU-Binnenmarktes fahren, erhalten Sie an den Grenzen keine Zollstempel. Verlassen Sie jedoch den EU-Binnenmarkt mit einem Auto (z. B. von Deutschland über Polen nach Russland), dann erhalten Sie an der letzten Grenze des Binnenmarktes (z. B. der deutsch polnischen Grenze) unter Vorweis der Ware dort die Exportbestätigung (Zollstempel).
Fährschiffe:
Bei Verlassen des EU-Binnenmarktes müssen Sie bereits bevor Sie an Bord gehen, das lokale Zollamt aufsuchen, dort die Ware vorlegen und sich die Exportbestätigung (Zollstempel) auf dem Tax-free Cheque einholen.
Eisenbahn:
Bevor Sie die Europäische Union verlassen, suchen Sie auf Ihrem Abreisebahnhof das lokale Zollamt auf und verlangen Sie den Zollstempel auf dem Tax-free Cheque.
Achtung:
Wenn Sie die Ware nicht als Reisegepäck mit Abreisebahnhof aufgeben wollen: Erkundigen Sie sich vor dem Einsteigen, ob in Ihrem Zug ein Zöllner mitreist, der Ihnen die Exportbestätigung geben kann. Diese Variante ist jedoch riskant, da vom Zöllner aus Zeitmangel vor der Grenzüberschreitung nicht alle Zugabteile kontrolliert werden.
Dritter Schritt: Barauszahlung
Nach Erhalt des Zollstempels kommen Sie zur Barauszahlungsstelle von Global Refund. Sie erhalten dort sofort in bar und in gewünschter Währung Ihr Geld zurück. Barauszahlungsstellen von Global Refund finden Sie an allen wichtigen Straßengrenzen, Fähren und Flughäfen in Europa.
Sollten Sie trotzdem keine Tax-free Barauszahlungsstelle gefunden haben, keine Zeit mehr gehabt haben oder die Tax-free Stelle schon geschlossen gewesen sein, senden Sie bitte den Tax-free Cheque mit genauer Angabe ihres Kreditkartenkontos an:
Global Refund Processing Center
Zetschegasse 17
A - 1030 Wien, Austria
www.globalrefund.com
Fristen
Zwischen Kauf und Ausfuhr, also dem Einkaufstag und dem Zollstempeldatum, dürfen nicht mehr als drei Monate, gerechnet vom Ende des Monats, in dem Sie eingekauft haben, liegen! Das heißt wenn Sie z. B. am 1. März eingekauft haben, erhalten Sie eine Rückerstattung nur dann, wenn die Ausfuhr spätestens am 30. Juni erfolgt ist.
Den Tax-free Cheque sollten Sie umgehend nach Erhalt der Exportbestätigung (Zollstempel) bei Global Refund vorlegen. Grundsätzlich jedoch ist Global Refund bereit, Cheques, die nicht älter als 3 Jahre sind, rückzuerstatten.