Hallo,
es geht um eine Steuerrückerstattung für einen Arbeitnehmer. Der Steuerbescheid ist bereits eingetroffen und etwa eine Woche später folgt die angekündigte Rückerstattung auf das Konto des Arbeitnehmers. Diese kommt jedoch erstmals von einem Finanzamt im - weiter entfernten - Arbeitsort und nicht wie sonst immer von dem Finanzamt im Heimatort, bei dem auch die Steuererklärung eingereicht worden ist.
Kennt jemand einen plausiblen Grund hierfür?
Hallo,
evtl. Sind die Ämter fusioniert. Oder das „Heimatfinanzamt“ ist davon ausgegangen, dass das „Arbeitsstätten-Finanzamt“ wegen des überwiegenden Aufenthalts zuständig ist.
Hallo Herr Lehmann,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Die Ämter sind definitiv nicht fusioniert. Sie befinden sich in zwei verschiedenen Städten fünfzig Kilometer auseinander. Es gibt nur einen Wohnort, das ist der, bei dem die Steuererklärung eingereicht worden ist. Die Rückzahlung erfolgte nun von dem Finanzamt des Arbeitsorts. Dort gibt es keine Zweitwohnung. Ganz normaler Arbeitsort mit täglichem Pendeln.
Nur um das noch einmal deutlich zu machen. Ich freue mich, wenn Ihnen dazu noch etwas einfällt. Die Erstattung kommt übrigens aus Düsseldorf, d.h. der Landeshauptstadt. Vielleicht macht das noch einen Unterschied?
Danke und viele Grüße
Hallo,
Ja, natürlich kommt es von ihrem
Arbeitsort,weil Sie ja dort auch ihre Steuern zahlen und nicht an ihrem Heimatort.
Wenn Sie z.B. in München arbeiten zahlen Sie und der Arbeitgeber an das Finanzamt München die Abgaben,somit bekommt man auch von dem Finanzamt München die Rückerstattung.
Gruß
monika61
Hallo Monika 61,
Danke für Ihre Antwort. Warum kommt die Rückzahlung dann zum ersten Mal vom Finanzamt am Arbeitsort? Das erscheint mir daher nicht so plausibel. Meines Wissens gehen die Steuern auch an den Wohnort. Möglicherweise bin ich da auch falsch informiert. Aber die gesamte Kommunikation bis hin zum Eintragen des Streitgegenstand läuft am Wohnort.
Lg