Steuerrückerstattung - was wird benötigt?

Hallo zusammen,

um kein Geld zu verschenken, sollte man ja eine Steuererklärung machen, auch wenn man nicht muss.
Meine Fragen dazu sind: Was wird benötigt und wie lange habe ich Zeit?
Eine Bekannte würde mir das machen und meinte, ich solle ihr einfach alle meine Kontoauszüge geben, das würde reichen und das ginge auch 3 Jahre in die Vergangenheit.
Ich möchte ihr meine Kontoauszüge aber eigentlich nicht geben.
Reicht auch die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres vom Arbeitgeber? Oder ggf. die monatlichen Entgeltabrechnungen?
Und stimmt das mit den 4 Jahren?

Vielen Dank schon mal

hallo,

ganz so „einfach“ wie deine bekannte das darstellt, ist das nicht. viel ahnung von der materie scheint sie nicht zu haben, sonst würde sie nicht solche äußerungen treffen.

wie auch immer: anhand der kontoauszüge kann man viel herausfinden, aber bei weitem nicht alles. was du auf alle fälle brauchst, ist der ausdruck deiner lohnsteuerkarte. weiterhin belege für alle beträge, die du absetzen willst. ohne belege und nachweise geht beim fa gar nichts.

das ist bei weitem noch nicht alles, aber es sprengt den rahmen, hier alles aufzuführen.

meine empfehlung: geh mit deinem anliegen zu einem lohnsteuerhilfeverein, die machen dir deine steuererklärung für einen geringen jährlichen mitgliedsbeitrag, regeln auch alle widersprüche o.ä. und sagen dir genau, welche belege benötigt werden.

alles andere ist mummpitz und kann dir im zweifel sogar eine steuernachzahlung einbringen, wenn die steuereerklärung nicht korrekt gemacht werden.

saludos, borito

Hallo Marvin,
die Kontoauszüge behältst Du natürlich. Es sei denn Du willst Sie heiraten. Dann kontrolliert Sie diese ohnehin :smile: EIN SPASS.

NEIN das was Du angegeben hattest reicht. Aber 4 Jahre geht nicht.
Bis 2009 packst Du es noch. :smile:
Viel Spass mit der Bekannten oder ist Sie Finanzberaterin und schaut ob Du noch eine LV brauchst ?
Viel ERFOLG wünscht wolfgang aus München

Vielen Dank euch beiden.
Sind ja relativ konträre Angaben.
Ich glaube jetzt einfach mal Wolfgang als staatlich geprüften Betriebswirt. :smile: Die Aussage passt auch zu der der Bekannten, die Steuerfachgehilfin ist (was ich natürlich absichtlich nicht erwähnt hatte)

Danke!

Hallo MarvinMCI,
für das Jahr 2009 kann die Steuererklärung noch bis 31.12 2011 abgegeben werden. Weiter zurück geht es leider nicht. Ansonsten benötigt man die Lohnsteuerbescheinigung, Rechnungen, die Betriebskostenabrechnung und für bestimmte Abbuchungen (z.B. bei doppelter Haushaltsführung) die Abbuchung der Miete. Ansonsten braucht man die Auszüge eher selten. Ich würde dann nur die geben, die tatsächlich benötigt werden.
Viele Grüße
Sylke

Hallo,

Kontoauszüge bestimmt nicht.
Lohnsteuerbescheinigungen werden vom FA z.T. noch benötigt, da würde ich nur eine Kopie rausgeben, aber da steht „alles“ drauf.
Und dann eben Belege über die Werbungskosten. Die werden aber wahrscheinlich nicht alle auf den Kontoauszügen zu finden sein.
Also ich wär da vorsichtig mit Papiere rausgeben und würde die Erklärung lieber selber machen.

Wie lange man Zeit hat ist abhängig davon, ob man verpflichtet ist, eine StE zu machen oder nicht.
Kann man bis 4 Jahre rückwirkend machen (meines Wissens).

Viele Grüße

Paola