Hallo,
ich bin Schüler und arbeite nebenbei im Kaufland,nun habe ich meine Lohnsteuerkarte zu spät abgegeben und für den Lohn vom Januar und Februar musste ich Steuern zahlen, Steuerklasse 6.Eigentlich zahle ich aber keine,da der Job 630 DM Basis ist.Meine Lohnsteuerkarte hab ich nun nachgereicht.Kann ich diese Steuern jetzt unverzüglich zurückfordern?Ich will nicht bis zum Jahresende warten.Was kann ich da machen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ciao Rene
hi,
hierfür gibt es die möglichkeit des § 39c EStG, welcher besagt, das bei nichtvorlage nach VI abzurechnen ist. die zuviel einbehaltene LSt ist mit der nächsten lohnrechnung zu verrechnen. frage mal im lohnbüro des arbeitgebers nach, wie diese das handhaben…
gruss vom
showbee