Steuerrückstellung korrigierbar?

Hallo !

Nehmen wir an : Es wurde für ein Haus in dem ein Gewerbebetrieb angemeldet wurde und welches verkauft wurde - eine Steuerrückstellung gebildet.

Nehmen wir an : Aus dem Verkauf wurde ein Gewinn erzielt.

Nehmen wir an : Wie würde sich der Gewinn darstellen : Wert Verkauf -Wert des Hauses bei der Anschaffung / Erbe

Nehmen wir an : was wenn der Wert des Hauses bei der Anschaffung / Erbzeitpunkt nicht richtig dargestellt wurde ( z.B. Verkehrswert )

Nur anzunehmende Frage : wäre die ( falsch berechnete ) Rückstellung nach z.B. 10 Jahren noch korrigierbar ?

Vielen herzlichen Dank für Eure Diskussionsbeiträge !

Hallo!

Du solltest erst einmal deine Unterlagen rauskramen und nachschauen, was da eigentlich korrigiert werden soll. Vielleicht eine 6b-Rücklage? Außerdem wären grobe Angaben zum zeitlichen Ablauf hilfreich.

Gruß

Nö.

Ist aber auch Jacke wie Hose, denn

d.h. die Rückstellung ist eh aufgelöst, egal in welcher Höhe sie gebildet worden ist.

Wenn Du an rückwirkende andere Verteilung des Veräußerungsgewinns denkst - nö, sowas ist im EStG nicht vorgesehen.

Und wenn Du jetzt gleich fragst, wie sich das begründen lässt:

Etwas, was nicht ist, lässt sich aus dem EStG nicht begründen. Tant mieux!

Schöne Grüße

MM

Übrigens: Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus der künftigen Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist steuerlich unzulässig und handelsrechtlich mindestens höchst zweifelhaft. Von daher ist es egal, was man mit diesem Dings macht, es hat, wenn das Haus irgendwann veräußert wird (wenn ich

richtig verstehe) keinen Einfluss auf den Veräußerungsgewinn.

Das einzige, was so eine Rückstellung bewirkt, ist - wenn sie denn mit Hängen und Würgen in der Handelsbilanz als akzeptabel angesehen wird - ein lästiges Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz.

MM