Hallo,
ich würde gern berechnen, wie viel ich jedes Jahr aus meinem Rürup-, als auch Riester-Vertrag erstattet bekomme. Ich zahle in beiden Verträgen KEINE Maximalbeträge!
Alle Rechner im Netz geben mir nur die maximale Steuerersparnis
Hallo,
ich würde gern berechnen, wie viel ich jedes Jahr aus meinem Rürup-, als auch Riester-Vertrag erstattet bekomme. Ich zahle in beiden Verträgen KEINE Maximalbeträge!
Alle Rechner im Netz geben mir nur die maximale Steuerersparnis
Moin,
da kenne ich mich nicht aus.
MfG. B.
Hallo,
ich würde es mal hier probieren. Eigentlich sind hier alle Parameter einstellbar:
https://www.dws.de/Tools/Altersvorsorge/Riester-Rechner
Viel Erfolg
S. Heddinga
Den Steuerberater anfragen - der kann es ganz genau ausrechnen. Alternativ mit Maximalbeträgen rechnen und über den Dreisatz zurückrechnen - so erhält man Näherungswerte.
MfG
CKH
Hallo,
diese Frage hätte eigentlich der jeweilige Vermittler schon vorab Ihnen beantworten müssen…?
bei Riester kann man das folgendermaßen machen:
Ermitteln Sie Ihren persönlichen Spitzensteuersatz, multiplizieren diesen mit dem im jeweiligen Jahr gezahlten Beitrag und ziehen vom Ergebnis die entsprechenden Zulagen ab. ggf anteilig, wenn Sie nicht den erforderlichen Mindestbeitrag geleistet haben.
bei Rürup:
2005 waren 60 % des Beitrages steuerlich absetzbar, 2012 sind es bereits 74 %. Das steigt jedes Jahr um 2 %. Jetzt mit den im jeweiligen Jahr gezahlten Beiträgen multiplizieren. Jetzt noch mit dem persönlichen Spitzensteuersatz (bspw 42 %) diesen Betrag multiplizieren.
Das sind Näherungswerte, keine steuerlich verwertbaren Angaben.
MfG
Volker Riegel
Hallo,
diese Rentenbeiträge werden als Sonderausgaben eingetragen. Wenn deine Sonderausgaben INSGESAMT die 2800€ nicht überschreiten, bringt es garnichts. Siehe auch: http://www.riester-informationen.de/riester-rente-st…
Ein Auszug:
Wie hoch ist die Steuererstattung?
Die Höhe der Steuererstattung hängt von 3 Faktoren ab:
Dem persönlichen Steuersatz
Der Höhe der eingezahlten Beiträge
Der Höhe der erhaltenen Zulagen
Um das zu errechnen, müsstest du eine komplette Steuererklärung eintragen und ausrechnen lassen. Am Besten nimmst du „Elster“ von der Steuerzentrale,(sag ich mal so). Nach der kompletten Eingabe kann das Prg. die Rückzahlung errechnen, bevor man es abschickt.
Link dazu: http://www.Elster.de
Ich wünsche dir eine gute Rückerstattung.
LG Wolfgang
Hallo,
genau berechnen kann das nur der „freundliche Mitarbeiter vom Finanzamt“. Auch der Steuerberater kann nur schätzen - und seine Aussage hat ja auch keine Rechtskraft.
Warum: Jedes Jahr wird am Steuersystem herumgespielt von Leuten, die denken, daß sie Ahnung haben (Politiker). D.h. laufend gibt es neue DurchführungsVO usw. Und rechtliche Entscheidungen werden oft auch noch ignoriert. Eine Möglichkeit wäre über ein Steuerberechnungsprogramm oder Angebotsprogramm des Vermittlers zu schätzen.
Riester oder Rürup wegen der Steuer zu machen ist nur bei wirklich gutem Einkommen ein Thema. Immer daran denken - dass was ich über irgendwelche Programme bekomme kann mir auch ganz schnell (sogar rückwirkend) genommen werden. Und in der aktuellen Situation ist eine Investition in Geldwerte nicht die beste Wahl.
Bei jeder Anlageform kann ich Totalverlust erleiden.
Und wenn es in Versicherungstarifen angelegt wird, gehört es nicht mal mir, da die Gelder in den Deckungsstock der Gesellschaft eingehen, als Eigenkapital gelten und damit zur Insolvenzmasse gehören. Als Kunde stelle ich mich dann hinten an.
MfG Jos
Vielen Dank.
Hier wird ausgegeben, was ich suche. In meinem Fall erhalte ich vom Staat 25% Zuschüsse für meinen Riester und 26% für meine Rürup. Vielen Dank!
Aber ist das bei Banken nicht ähnlich? Wo soll sich denn mein Geld vermehren, so dass ich im Alter sorgenlos ausleben kann?
Eine Verteilung über mehrere Verträge, bei mir drei an der Zahl, sollte doch schon helfen, oder?
Was mir gerade so auffällt…
Riester und Rürup??? Das eine ist für Angestellte gedacht, das andere für Selbständige und Freiberufler. Verteilt sich das auf zwei Personen, wäre es o.k., ansonsten erschließt sich mir der Sinn nicht wirklich.
Bin Angestellter, und so hat es mir mein „unabhängiger Finanzberater“ (MLP) geraten. Im Nachhinein hätte ich lieber mein ganzes Kapital in den Rürup stecken sollen, denke ich.
Bei den Banken ist es ähnlich, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Wenn die Kundengelder Sondervermögen sind, gehen sie nicht in die Konkursmasse ein. Das ist im Normalfall bei Fonds so.
Aktuell: in Sachwerte investieren, wenn man genug hat. So ca. 20% des Vermögens in Edelmetalle (nicht mehr), diese aber nie bei der Bank kaufen, sondern als Barkauf (geht bis 10TEuro) oder über Vermittler, damit keine Datenerfassung erfolgt. Und dann nur physisch kaufen (d.h. keine Fonds oder Depots irgendwo). Ich muss jederzeit rankommen, um es als Tauschmittel nach dem Crash nutzen zu können. In den AGBs der Banken steht ja drin, dass durch die Bank jederzeit das ihr bekannte Vermögen vollstreckt werden kann (bei den Sparkassen §20 oder 21 der AGBs). Hat jede Bank in D drin.
Dann sollte auch immer ein Monatsbedarf an Bargeld zu Hause sein - falls es Bankenfeiertage gibt.
Und wenn schon in Geldwerten angelegt wird, dann mit sofortiger Verfügbarkeit. Es nutzt nix, wenn ich mich 1 Jahr binde und nicht rankomme, wenn es kracht.
Es geht nicht um Geldvermehrung, sondern um Ressourcenzugriff. Was nutzt mit eine Mio. auf der Bank, wenn ich nix zu essen bekomme? (siehe ARG 2002)
-> ernaehrungsvorsorge.de
offizielle Seite vom Ministerium f.Verbraucherschutz
MfG JOs
MLP und unabhängig? - naja, das ist aber schon lange her…
Ich kenne ihre persönlichen Umstände natürlich nicht, aber als Angestellter sind sie mit Riester meist besser gestellt.
Sollten sie Kinder haben, sehe ich das sowieso noch etwas kritischer, denn die schauen ja komplett in die Röhre, wenn ich das mal so salopp formulieren darf, denn sowohl Riester, als auch Rürup sind ja bekanntlich nicht vererbbar.
Ich will ja jetzt nicht voreilig urteilen, aber mir drängt sich da der Verdacht auf, als wenn sich da jemand die Taschen füllt - und sie sind es definitiv nicht!
Das sollten sie vielleicht noch einmal gründlich prüfen.
Beste Grüße und viel Erfolg
Stephan Heddinga
Bin Angestellter, und so hat es mir mein „unabhängiger
Finanzberater“ (MLP) geraten. Im Nachhinein hätte ich lieber
mein ganzes Kapital in den Rürup stecken sollen, denke ich.
Hallo,
Alle Rechner im Netz geben mir nur die maximale
Steuerersparnis
soweit mir bekannt, gibts eine Erstattung bei riester erst am ende und dann noch mit steuerabzug . was also gespart wird sind teliweise steuern wärend der laufzeit.
dafür schlägt der rolli dann am ende zu…
Wo ist die Frage?
Hallo!
Da werden Sie auch keinen Rechner finden, denn bei jeder Versicherung kommt auch etwas anderes raus. Hier gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen ( Zins, Abschluss- und Verwaltungskosten, Geschlecht, Laufzeit, Sterbetabelle usw.).
Nehmen Sie die Ablaufleistungen aus ihren Verträgen bzw. aus den jährlichen Mitteilungen.
Berücksichtigen Sie, dass Riester und Rürup nachgelagert besteuert werden und ein nicht unerheblicher Teil damit noch abzuziehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner
Hallo,
Information zur Rürup-Rente
seit 2005 wurde mit dem Alterseinkünftegesetz der Sonderausgabenabzug neu gestaltet. Es gibt den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung, Alterskasse Landwirte, berufsständische Versorgungswerke, Rürup-Rente) und sonstige Vorsorgeaufwendungen (hierzu gehören mindestens die Beiträge zur Krankenversicherung ohne Tagegeld, stationäre Wahlleistungen u.ä., was über GKV-Leistungen hinausgeht.)
Für alle Altersvorsorgeaufwendungen können höchstens 20.000€ (Ehepaar 40.000€) angesetzt werden. Gesellschafter/Geschäftsführer mit Versorgungszusage und Beamte müssen aber einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag in Abzug bringen. AG-Anteile zur Rentenversicherung müssen abgezogen werden.
Die Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen begann 2005 mit 60% und steigt jährlich um 2%. Die Aufwendungen für 2012 sind also zu 74% absetzbar. Beispiel:Beitrag zur Rüruprente von 3.000€ wäre 2012 mit 2.220€ ansetzbar und würde bei einem Steuersatz von 25% zu 555€ Steuererstattung führen. Das Finanzamt führt bis zum Jahr 2019 eine „Günstigerprüfung“ durch, prüft also, ob altes, modifiziertes (JStG2007) oder neues Recht vorteilhafter ist.
Information zur Riesterrente:
Die Riesterrente führt einen eigenen Sonderausgabenabzug durch. Aufwendungen zur Riesterrente müssen bis zum Höchstbeitrag (2100€)steuerunbelastet sein. Da die Eigenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden, werden die Zulagen gegen die Steuer gerechnet. Reichen die Zulagen nicht aus, erfolgt zusätzlich eine Steuererstattung über die Steuererklärung:
Beispiel:
AN, ledig, 10.000€ Brutto p.a. und 15% Steuersatz zahlt 400€ (4%) in die Riesterente. Die Steuer darauf wäre 60€. Er hat aber schon 154€ Zulage bekommen, also weit mehr als die Steuerbelastung.
AN, Ledig, 40.000€ Brutto p.a. und 30% Steuersatz zahlt 1.600€ (4%) in die Riesterrente. Die Steuer darauf wäre 480€. Abzüglich Zulage von 154€ erfolgt noch 326€ Steuererstattung. Mit dem Weg über die Zulage sollen Bezieher kleiner Einkommen und/oder Familien mit Kindern besonders gefordert werden.
Wenn du die Rechenwege für deine Steuersituation genau wissen möchtest, bitte noch mal Mail mit Mailadresse oder Telefonnummer, da eine Schilderung aller Einkommenseventualitäten hier zu weit führen würde.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher
moin,
Dein Berater, der Dir die Verträge vermittelt hat, kann Dir sowas ausrechnen. Darüber hinaus gibt es Steuerprogramme, mit denen man das ausrechnen kann.
viele Grüße,
Uli
Hey,
kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hier kann ich nicht helfen.
Chris