wenn ich meine Steuererklärung abgebe und eine Rückerstattung erwarte, wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen.
Ich hab ja selbst eine bestimmte Frist einzuhalten um eine Erklärung zu machen.
Zwei Selbständige, die gemeinsam einen Kiosk betreiben, geben ihre Steuererkl. ab, einer bekommt sie nach relativ kurzer Zeit bearbeitet, beim anderen heißt es, dass erst noch ein Bescheid aus München kommt, aufgrund dem die gesamte Erstattung erfolgen kann. Das zuständige Finanzamt ist Freising.
Was kann ich unternehmen, dass das schneller geht?
Gibts eine Frist die auch das Finanzamt einhalten muss?
nein, fristen gibt es nicht in denen die FAe fertig werden muessen. in deinem fall wartet das FA scheinbar noch auf mitteilung über beteiligungseinkünfte (hier aus münchen). sicherlich hat der noch wartende irgendwelche beteiligungen an einer gesellschaft, deren gesonderte und einheitliche erklärung noch nicht bearbeitet wurde. erst auf grundlage des feststellungsbescheides (welchem gesellschafter sind wieviel gewinn/verlust zuzurechnen), kann der persönliche bescheid ergehen. sicherlich könnten sie ersteinmal einen bescheid ergehen lassen (vorläufig) und den dann wieder ändern im nachhinein, aber das wäre doppelter aufwand für das FA, da hat der steuerpflichtige eben zu warten!
sorry for the bad news!
shob
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