Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem selbständig und habe meine erste Steuererklärung via meinem Steuerbrater erstellen lassen.
Mir ist aufgefallen, dass bei gleichem Gewinn/Brutto der der Steuersatz bei der Einkommenssteuer wesentlich höher ist, als bei der Lohnsteuer!
Beispiel hier: https://www.abgabenrechner.de/
Gebe ich beim Einkommenssteuerrechner z.B. 30.000€ ein (Gewinn nach Abzug aller absetzbaren Ausgaben), so kommt bei 2010 an final zu zahlender Einkommenssteuer 7.599,00 Euro raus!
Gebe ich nun jene 30.000€ beim Lohnsteuerrechner ein, so kommen bei ebenso 2010 jedoch nur 4.187,00 Euro raus!
Frage: Warum ist der Einkommenssteuersatz bei gleichem Gewinn/Brutto so immens höher?
Besten Dank!
Der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer ist nur die Erhebensart (Lohnsteuer wird vom Gehalt einbehalten unter Berücksichtigung von Freibeträgen, die je nach Steuerklassenwahl unterschiedlich sind und Einkommensteuer kann als Vorauszahlung und/oder Nachzahlung erhoben werden).
Bei der zuerstellenden Einkommensteuererklärung (früher gab es daneben auch noch eine Lohnsteuererklärung) kommt definitiv bei beiden Einkommen genau das Gleiche raus!!!
Hallo PfefferminzPrinz.
oh jeh, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen! Sorry!
Grüß
Brendon
Die von Ihnen berechnete Lohnsteuer stimmt.
Für 2010 ist die ESt jedoch nach der Grundtabelle 5625 Euro.
Auch das ist noch eine Differenz, Sie vergleichen aber Äpfel mit Birnen. Wenn ich beim Arbeitnehmer von 30.000 brutto (!!!) ausgehe, komme ich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 25277 Euro. Und das ergibt nach Grundtabelle 4187 Euro ESt, genausoviel, wie Sie als Unternehmer beim gleichen zu versteuernden Einkommen zahlen.
Insofern wird beim Arbeitnehmer von eine Werbungskostenpauschale und die Sonderausgaben (z.B. Sozialversicherung) abgezogen. Diese können Sie als Unternehmer auch absetzen als Betriebsausgabe und z.B. private Krankenversicherung. Dann dürften Sie bei einem Unternehmensgewinn von 30.000 Euro auch auf ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 25.000 Euro kommen.
Diese Berechnung hat Ihnen Ihr Steuerberater sicherlich auch vorgelegt. Wenn Sie etwas nicht verstehen: Nachfragen. Dafür bezahlen Sie ihn schließlich.
Und letztlich gibt es noch den sog. Progressionsvorbehalt. Falls Sie Elterngeld, Krankengeld oder dergleichen bezogen haben, wird ein individueller Steuersatz zugrunde gelegt. Das gilt übrigens auch für Arbeitnehmer.
Vielen Dank! (auch den anderen)
Alles klar, dann weiß ich Bescheid.
Hallo,
zuerst einmal Vorsicht. Du musst den Gewinn mit Bruttolohn nach Abzug der Arbeitnehmerpauschalen vergleichen, sonst hinkt der Vergleich. Das heißt das zu versteuernde Einkommen muss verglichen werden.
Ich gehe davon aus, dass du keine GmbH oder OHG hast, sonder „Selbständig“ bist. Wenn dies der Fall ist, dann müsste der Steuersatz identisch sein, gleich, ob du als Arbeitnehmer oder Selbständiger das Geld verdienst. Wenn es nicht gleich ist, muss es einen anderen Grund für die Abweichung geben wie z.B. Zusammenveranlagung und Getrennte Veranlagung?
Hallo,
der Rechner taugt nichts. Bei identischem zu versteuerenden Einkommen zahlen Sie als Angestellter bzw. Selbstständiger die gleiche Steuer.
Im Prinzip gibt es keine Lohnsteuer mehr es ist alles Einkommensteuer.Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Sie betrifft die lohnabhängig Beschäftigten bis zur Einkommensgrenze von… Euro. Ab dann ist die Einkommensteur als solche fällig. Selbständige und Freiberufler zahlen in aller Regel Einkommensteuer!
LG