Steuersatz für Eintrittskarten mit VVK-Gebühren

Eintrittsgelder für Konzerte werden ja i.d.R. komplett mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% versteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG).

Beim Verkauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle fallen ja in den meisten Fällen noch System- und Vorverkaufsgebühren an, welche auf den eigentlichen Kartenpreis draufgeschlagen werden.

Werden diese Gebühren als Teil des Eintrittspreises ebenfalls mit 7% versteuert?

Oder setzt sich dann der Eintrittspreis aus zwei verschiedenen Steuersätzen zusammen?

Die Frage bezieht sich auf den Veranstalter und nicht auf den Konsumenten der Eintrittskarte. Wie hat der Veranstalter den Eintrittskarten-Umsatz steuerlich zu behandeln: 7% oder 19% oder gesplittet?

Gilt hier die Faustregel „Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung“? Würde heißen, Vorverkaufsgebühren u.a. würden ebenfalls mit 7% besteuert?

VG