werbemittelvertrieb A verkauft
a) kalender
b) süsswaren mit werbeaufdruck
welche ust-sätze kommen hier zum ansatz ?
danke
gruß inder
werbemittelvertrieb A verkauft
a) kalender
b) süsswaren mit werbeaufdruck
welche ust-sätze kommen hier zum ansatz ?
danke
gruß inder
Servus,
a) Kalender
unterliegen nicht dem ermäßigten USt-Satz. Sie gehören zur Pos. 4910 im Zolltarif, aber ermäßigt sind bloß einige Waren aus Pos. 4901, 4902, 4903, 4905 und 4907.
b) Süsswaren mit werbeaufdruck
dürften kein Problem betreffend Kapitel 17 und Pos. 1805, 1806 des Zolltarifs darstellen, solange der Werbeaufdruck entweder mit Lebensmittelfarbe auf der Ware selber oder auf der eigentlichen Verpackung angebracht ist. Sowie der Träger des Aufdrucks weder Verpackung noch zu dieser gehörige Umverpackung ist, wird das anders ausschauen, weil die Werbefunktion wertmäßig im Vordergrund steht und die Ware in diesen seltsamen Zeiten nur unwesentliche Zutat.
Schöne Grüße
MM