Hallo!
Frage: Wenn durch eine steuerschädliche Verfügung Kapitalertragssteuer bei einer Lebensversicherung abgezogen wird, kann man diese angeblich bei der Einkommensteuer geltend machen. Dann muß man aber die Auszahlung der Versicherung mit angeben, oder? Wenn aber diese Lebensversicherung steuerfrei ist, muß diese doch nicht angegeben werden? Dann kann man wahrscheinlich auch keine Rückzahlung der Ertragssteuer erwarten?
Wer weiss was? Danke
Servus,
„steuerschädliche Verfügung“ bedeutet, dass die Auszahlung nicht steuerfrei ist, sondern versteuert wird wie ein anderer Ertrag aus Kapitalvermögen auch.
Eine ganze oder teilweise Erstattung der Kapitalertragsteuer gibt es, wenn die Erträge aus Kapitalvermögen insgesamt, einschließlich aller Sparbuchzinsen und sonstewas, niedriger sind als der Sparerfreibetrag, oder wenn der Sparerfreibetrag beim Abzug der Kapitalertragsteuer nicht ganz ausgeschöpft wurde ist.
Schöne Grüße
MM