Steuerschädlichkeit bei Beitragsfreistellungen

Liebe/-r Experte/-in,

in eine Kapitallebensversicherung zahlen wir seit Vertragsbeginn 1995 unverändert ein. Die Erträge sind einkommensteuerfrei (Bescheid Finanzamt).
Wir möchten den Vertrag ab 2011 bis Vertragsende 2015 beitragsfrei weiterlaufen lassen. Ist das steuerschädlich (in D, NRW)?
Hintergrund der Frage: Wir haben gehört, dass vor 2005 abgeschlossene Verträge nur 2 Jahre steuerunschädlich beitragsfrei gestellt werden können.

Ganz herzlichen Dank schon im voraus für die Antwort
Freundliche Grüße
Eva und Wolfgang

Hallo Eva und Wolfgang

Davon ist mir nix bekannt, halt ich für ein Ammenmärchen.
LV vor 2005 abgeschlossen und länger als 12 Jahre gelaufen bleiben immer steuerfrei.

Weitere Infos auch unter www.asg-steuer.de

Schöne grüsse aus dem Maintal

Hallo,

eine Beitragsfreistellung ist nie eine steuerschädliche Verwendung.

Steuerschädliche Verwendungen liegen in aller Regel vor, wenn der Vertrag für eine Finanzierung eingesetzt wird.

Gruß
Lawrence

Liebe Eva,
lieber Wolfgang,

Fuer die Steuerfreiheit einer Kapitallebensversicherung muessen folgende Kriterien erfuellt sein:
Sie muss vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen worden sein. Die Lebensversicherung muss mindestens über zwölf Jahre laufen und der Versicherte muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Zudem muss eine Todesfallsumme in Höhe von mindestens 60% der Beiträge vereinbart worden sein.

Bis auf den letzten Punkt, den ich aufgrund der Anfrage nicht pruefen kann, scheinen mir alle Kriterien erfuellt zu sein.

Mit besten Gruessen
Bernhard

Guten Tag,
es tut mir leid, wenn ich Ihnen in dieser Frage nicht weiter helfen kann. Von dieser Regelung habe ich noch nie etwas gehört. Sicherlich kann aber ein Anruf beim Finanzamt die Frage klären. Zur Not eine „verbindliche Auskunft“ anfordern.

MfG
Micha

Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden (also bei Verträgen die bis Ende 2004 geschlossen wurden), muss man bei Auszahlung keine Kapitalertragsteuer zahlen.
Seit 2005 ist das anders.
Entsprechend ist der Vertrag steuerfrei.

Die eingezahlten Beträge für Ihre Lebensversicherung können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
Plant man, nach einer gewissen Zeit wieder in seinen Vertrag einzuzahlen, muss man die 2 Jahresfrist beachten.
Dann kann der Versicherte die Erträge aus der Versicherung (auch auf die weiteren Einzahlungen nach der Unterbrechung) steuerfrei kassieren.

Oder anders ausgedrückt: wartet man länger als 2 Jahre, dann sind die Beträge die man nach der Unterbrechung einzahlt steuerpflichtig.

Hallo Herr Surges,
hier bin ich etwas überfragt weil mir ein deratiger Fall noch nicht bekannt geworden ist. Sie können die LV Beitragsfrei gestalten. Ob jedoch eine Besteuerung fällig wird, kann ich auf Anhieb nicht beantworten.
MfG