Steuerschätzung und Pfändung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine wichtige Fragen an Sie.
Ich bin seit 2007 nebenberuflich selbstständig, habe 2008 eine Steuererklärung gemacht, für Privat und Gewerblich.

Daraufhin schrieb mich das Finanzamt ende 2009 an,dass ich Rechnungen, Weierbildungsnachweise etc nach zureichen. Dieses tat ich auch, nach besten wissen und gewissen. Nun ja, dann kam der Brief mit der Steuerschätzung von 12.000€. Jetzt meine Frage: kann man das nach hinein noch einmal von einem Steuerberater prüfen lassen? Ich habe das ja selbst gemacht! Zudem haben die mir ja alle denen bekannten Konten (die ich mal angegeben habe) gepfändet. Pfänden die auch Konten, von denen die nichts wissen? Habe ja noch 2 andere Konten für Geschäft und Privat.

Wäre dankbar für alle Ratschläge und Tipps.

Grüße

Der Vorgang ist mir jetzt noch nicht ganz schlüssig.

Wenn Sie eine Erklärung abgegeben haben dürfte eigentlich nichts geschätzt werden. Außerdem müßten Sie ja schon sehr lange nicht reagiert haben. Wurde der komplette Bescheid geschätzt oder nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb? (bräuchte da nähere Angaben) Ein Steuerberater kann gegen geschätzte Bescheide jederzeit vorgehen. Geschätzte bescheide stehen stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und sind somit jederzeit änderbar. Es wäre Ihnen daher zu raten einen Steuerberater auzusuchen.

Es werden meines Wissens nach nur Konten gepfändet die dem Finanzamt bekannt sind. Sind die geschätzten Beträge eventuell schon bezahlt durch die Pfändung? Dann würden die konten ja wieder aufgemacht und Sie könnten in „aller Ruhe“ gegen die Schätzungen vorgehen.

Hallo :smile:

Danke ihnen für die Antwort!
Also, es wurde alles Geschätzt, Gewerblich so wie auch Privat. Habe es immer Fristgerecht eingworfen, die Unterlagen etc. das somit kein Verzug nachzweisen ist.
Hab ja alles nachgereicht, aber irgendwie hat es dem FA nicht gereicht. Habe alles Rechnungen, Kontoauszüge etc. nachgereicht. Selbst Weiterbildungen, Quittungen etc. Da ich selbst nicht mehr durchblicke, werde ich wohl einmal einen Steuerberater zur Rate ziehen müssen. Weil 12.000 € kann ich nicht zahlen.

MfG

Tja wie gesagt, da bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Steuerberater. Tipp noch am Rande: Besser heut wie morgen, da Säumnis- und Verspätungszuschläge immer mehr werden.

Viel Erfolg. :smile:

MfG

Hallo,
bin kein Experte fürs Steuerrecht sondern für Forst und Naturschutz. Bitte fragen Sie einen Steuerfachmann.
Natürlich kann man das nachträglich durch einen Steuerberater prüfen lassen, wichtig ist auch erst einmal Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzureichen.
MfG
W

Hallo,
sorry, damit kenne ich mich nicht aus. Ich habe jedes Jahr eine einfache Betriebskassenrechnung bei der ich mir immer helfen lasse.
Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, das die Finanzamtleute ziemlich fit sind und Fragen zwecks nachtragen etc. kompetent beantworten.
Von Konten von denen sie nichts wissen, können sie schlecht pfänden. Am besten man hat ein Konto eines Verwandten oder so für sowas.

Hallöchen,
ist leider nicht mein Gebiet und kann ich auch nix zu sagen -aber nen Steuerberater zu Rate ziehen oder vielleicht den Lohnsteuerhilfeverein würde ich dringend raten

Gruss, Sandra

hallo martin,
es tut mir leid aber ich kann dir da überhaupt nicht helfen da ich garkeine steuerexpertin bin, weiss auch nicht wie du auf mich kommst.
ich hoffe das dir bald geholfen wird,
grüße nikolett