Steuerschätzung

Hallo vorweg meiner Frage eine kurze Erläuterung zu meinem Problem und zwar habe ich es versäumt für das Jahr 2014 meine Steuererklärung abzugeben und bin nun geschätzt worden

Normaler Weise bekomme ich bis zu 1400€ pro Jahr wieder für die Steuererklärung um so dümmer es nicht gemacht zu habe. Nun Durch die Schätzung soll ich 600€ nachzahlen wie kann das den sein ?

Und kann ich dagegen Einspruch erheben ?

Servus,

die Frist für den Einspruch ist ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. Zur Begründung des Einspruchs gehört die Seuererklärung.

Der Einspruch ändert nichts an der Fälligkeit der angeforderten Zahlung. Es ist also nützlich, gleichzeitig mit dem Einspruch auch Aussetzung der Vollziehung für die Zahlung zu beantragen - allerdings bedeutet dieser Antrag nicht, dass AdV irgendwie automatisch gewährt wird.

Dass die festgesetzte Steuer bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen höher ist, als wenn der Steuerpflichtige seiner Pflicht nachkommt, hängt damit zusammen, dass bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nicht berücksichtigt werden muss, was das FA nicht weiß und nicht wissen kann. Hier die Einzelheiten: https://dejure.org/gesetze/AO/162.html

Schöne Grüße

MM