Steuerschlüssell wird nicht kontiert!

Hallo,

bin gerade dabei eine Excell-Tabelle für mein Kleinst-Unternehmen zu schreiben! Hab mir dazu allerleit Vorlagen geholt und schnipple diese gerade zusammen. Jetzt bin ich bei der Kst und Ktr Rechnung, bzw. Buchung!

Bei welchen Vorfällen kontiere ich auch den Steuerschlüssel genau? Ich glaube ich weiß es schon, muss es jetzt nur noch verstehen!

Über ausführliche Beiträge wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
Stefan

Hallo,

Hallo ebenso.

bin gerade dabei eine Excell-Tabelle für mein
Kleinst-Unternehmen zu schreiben! Hab mir dazu allerleit
Vorlagen geholt und schnipple diese gerade zusammen. Jetzt bin
ich bei der Kst und Ktr Rechnung, bzw. Buchung!

  1. Meiner Meinung nach wäre dieser Beitrag bei BWL & VWL besser aufgehoben (Mod -> verschieben?)

  2. Kleinstunternehmen und Kostenstellen / Kostenträgerrechnung? In einer selbstgebastelten Excel Datei?
    Mit welchem Programm machst du denn deine Buchhaltung? Oder soll das auch über Excel laufen?

Bei welchen Vorfällen kontiere ich auch den Steuerschlüssel
genau? Ich glaube ich weiß es schon, muss es jetzt nur noch
verstehen!

Üblicherweise stammen die meisten Daten für das Interne Rechnungswesen (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung) aus dem externen Rechnungswesen.
Wenn du, getrennt von deiner sonstigen Buchhaltung, eine Kostenstellenrechnung aufziehen willst, brauchst du gar keine Steuerschlüssel. Für das Interne Rechnungswesen werden nur Nettobeträge verwendet.
Falls du deine gesamte Buchhaltung über diese Tabelle abwickeln willst, würde ich persönlich empfehlen, noch mal darüber nachzudenken und sich auf dem Markt der Fertigprodukte umzusehen.

Grüße
Joshua

Servus,

Steuerschlüssel werden in FiBu-Anwendungen verwendet, um Vorgänge, die händisch mit zwei Buchungen erfasst werden müssten, in einem Buchungssatz eingeben zu können, der dann durch das Programm in zwei Sätze (Buchung des Nettobetrages und Buchung der USt/Vorsteuer) aufgeteilt wird.

Wenn Aufzeichungen zu einer Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG per excel erfasst werden (und nur dafür ist excel geeignet, kaufmännische „doppelte“ Buchführung kann man damit nicht ordentlich machen), ist der Weg über die Anwendung von Steuerschlüsseln meines Erachtens nicht passend.

Wenn ich Überschussrechnungen in excel anlege, arbeite ich nicht mit Steuerschlüsseln, sondern mit einer separaten Spalte, in der der jeweilige USt-Satz händisch eingegeben wird. Das lässt sich viel leichter unter excel „verformeln“.

Zu Deiner konkreten Frage: FiBu-Anwendungen verwenden Steuerschlüssel bei allen Buchungen, bei denen USt eine Rolle spielt. Was genau ist Dir bei der Buchung von USt nicht klar?

Schöne Grüße

MM