Steuerschuld als Grundschuld?

Ich erbte zwei Häuschen und etwas Barvermögen.

Als Nichtangehöriger muss ich 30 % Erbschaftssteuer abführen - mehr als ich an Barvermögen hätte (wegen des Werts der Häuser).

Kann man die Differenz der Steuerschuld als Grundschuld eintragen, oder müsste ich eins der Häuser - mit Verlust der Spekulationssteuer - sofort verkaufen?

Hallo,

sorry, dazu kann ich nicht viel sagen. Vielleicht mal beim zuständigen Finanzamt (Erbschaftssteuerstelle) nachfragen, ob das möglich ist.

Gruß
i73