Ich erbte zwei Häuschen und etwas Barvermögen.
Als Nichtangehöriger muss ich 30 % Erbschaftssteuer abführen - mehr als ich an Barvermögen hätte (wegen des Werts der Häuser).
Kann man die Differenz der Steuerschuld als Grundschuld eintragen, oder müsste ich eins der Häuser - mit Verlust der Spekulationssteuer - sofort verkaufen?