Steuerschuld bei Getrenntlebenden

Person A und B leben seit 2003 getrennt, nutzten aber das gemeinsame
Haus bis März 2005. Person A hat dem Finanzamt die Trennung mitgeteilt,
wovon Person B nicts wusste. Die Einkommensteuererklärung wurde von Person B auf " gemeinsam veranlagter Basis " ausgefüllt.
Welche Auswirkungen hat die Mitteilung von A ?
Wird die evtl. Steuerschuld beiden in „jedem Fall“ zugerechnet?
Wer muss zahlen, wenn A offiziel nicht arbeitet und Unterhalt für sich
und die drei Kinder bezieht und B arbeitet voll.

Vielen Dank, falls reichlich Zuschriften eintreffen.

Hallo,
seitens Finanzamt dürfte da bislang noch nichts passieren meiner Meinung nach - die Ehe ist ja noch nicht rechtskräftig zwischen A und B geschieden, oder??? - ergo: Gemeinsame Veranlagung.
Wenn A keine gemeinsame Steuerschuld tragen möchte, muss er die „getrennte Veranlagung“ beantragen und darf nicht auf der „gemeinsamen Steuererklärung“ unterschreiben, sondern muß eine eigene Erklärung abgeben.

Gruß
Josy

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seitens Finanzamt dürfte da bislang noch nichts passieren
meiner Meinung nach - die Ehe ist ja noch nicht

rechtskräftig

zwischen A und B geschieden, oder??? - ergo: Gemeinsame
Veranlagung.

Hallo,

wer sich nicht auskennt, sollte lieber nichts schreiben. Die
Heirat allein reicht nicht, es muss auch ein „nicht dauernd
getrenntleben“ vorliegen. Das scheint hier aber gerade
vorzuliegen, weshalb die Voraussetzungen für eine gemeinsame
Veranlagung nicht vorliegen. Insoweit erfolgt eine normale
Einzelveranlagung nach Grundtabelle (die auch keine
Getrenntveranlagung ist). Steuerschulden trägt jeder seine
eigenen im Zweifel kann man die Schulden auch aufteilen
lassen, dann hält sich das Finanzamt auch nur an den
korrekten Ehegatten.

Weitere Fragen würde ich im Brett Steuern posten.

Mfg vom

showbee