Es ergibt sich folgende Situation:
Jemand befindet sich seit Ende letzten Jahres in der Privatinsolvenz und bekommt jetzt den (Einkommen- )Steuerbescheid für 2004.Die Ehefrau bekommt wg. der getrennten Veranlagung die zuvielgezahlte Lohnsteuer ( aus Kl. V ) zurückbezahlt, der (sich in der PI befindliche)Ehemann müßte dann doch aus der Steuerklasse III entsprechend nachzahlen, oder ?
Wie ist die Rechtslage wenn der Inso-Verwalter das FA auch zu den Gläubigern addiert ?
Wird die Steuerschuld auch der Inso-Masse zugeordnet ?
Kann in der Folge das FA die zwangsweise Umgruppierung der Steuerklasse fordern ?
So interessant die Frage auch ist, behandelt sie doch in keinster Weise das Steuerrecht. Es handelt sich um eine Frage zum Thema Insolvenzrecht und sollte daher den Experten im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ gestellt werden.
Habe den Artikel daher hier abgeschlossen und werde ihn nach dem Stellen in oben genanntem Brett hier löschen.
Sollte ein Interessierter hier dennoch steuerliches Potential vermuten, kann er gerne zu goldfinger oder den Moderatoren per mail Kontakt aufnehmen. Bei den Moderatoren könnte dann auch begründet um die Aufhebung der Schließung des Artikels gebeten werden.
Es wurde begründet vorgetragen, warum dieser Fall für das Brett nicht nur interessant ist sondern sich auch und gerade hier zu diesem Thema die Experten tummeln. Daher ist er wieder geöffnet.