Liebe Community,
angenommen, jemand zieht unterjährig ins Ausland - beispielsweise in die Schweiz - und beginnt dort seinen ersten Job (in diesem Jahr wurde also vorher noch keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt).
Im ersten Monat in der Schweiz (bspw. im April) wäre derjenige allerdings noch in Deutschland gemeldet und erst ab Mai in der Schweiz.
Müsste besagte Person dann den April mit einem mit einem Steuersatz hochgerechnet auf das Jahreseinkommen in Deutschland versteuern?
Und wenn ja, müsste die Person in diesem Fall proaktiv eine Steuererklärung anfertigen oder könnte sie auch abwarten, bis vom Finanzamt eine entsprechende Aufforderung kommt?
Jemand würde sich über konstruktives Feedback von schlauen Köpfen freuen