Steuerschuld?ist ein vergleich mit dem FA möglich?

Guten Tag,
ich habe aus selbstständiger Tätigkeit, ca. 18000 Euro plus zuschläge jetzt 48.000 euro schulden beim finanzamt, sonst keine. es wurden während meiner selbstädigkeit weit über 70.000 euro getilgt. seitdem 2004, bin ich leitend angestellt. das erste was vom fa kam war eine lohnpfändung. nun haben sich auch meine privaten umstände geändert, lebe in scheidung, mit 3 kindern, meine frage ist nun, ist es überhaupt möglich mit dem fa einen vergleich auszuhandeln? oder ist es sinnvoll in die insolvenz zu gehen. ich würde aus privater hilfe ca. 10.000 euro finanzhilfe bekommen. ich möchte gern auf allen fronten einen neuanfang machen, daher interessiert mich eure meinung, ich habe keine ev abgegeben oder einen schufaeintrag… danke michaelneuanfa

Hallo,

ja grundsätzlich JA!!

Allerdings:

  1. Suchen Sie sich einen kompetenten Fürsprecher, nicht Sie sollten die Verhandlungen führen.

  2. Bieten Sie dem Finanzamt etwas an, was Sie auch einhalten können.

Säuminzuschläge und Verspätungszuschläge!

Verspätungszuschläge werden vom ÖRTLICHEN Finanzamt erteilt. Die Stadt in der Sie wohnen hat KEIN intersse Sie in Hartz 4 zu schicken, kostet am Ende mehr.
Deshalb werden i.dR. Erlassen. Grund: Verspätungszuschläge sind dafür da den Steuermenschen zur pünktlichen Zahlung zu zwingen, zu ermahnen. Dieser Sinn ist aber bei Ihnen gar nicht gegeben, weil Sie gar nicht mehr zahlen können.

Säumnisszuschläge sind Ländersache. Diese können, wenn die Hauptschuld getilgt ist hälftig erlassen werden!

Hauptschuld und Hälfte der Säumniszuschläge müssen Sie in jedem Fall zahlen.

Weiter Frgen?