Steuerschuld Pfändung beim Lebenspartner

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Steuerschuld;Lebenspartnerin; :stuck_out_tongue_winking_eye:fändung Finanzamt,

Also,

Ein Selbständiger mit einem Kleinunternehmen tappte vor 10 Jahren durch Auftragsrückgang in die Steuerfalle, weil er die Steuern nicht mehr bezahlen konnte. Bislang wurde vor etwa 5 Jahren vom Finanzamt und von anderen Kleingläubigern Pfändungs- oder Vollstreckungsforderungen
gestellt. Danach nicht mehr, es gab lediglich vor drei Jahren die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dann kam nichts mehr, auch weil der Steuerschuldiger sehr viel im Ausland war. Beim Finanzamt beläuft sich die Schuld auf ca. 50 Tsd. Der Mann lebt seit 4 Jahren mit einer Partnerin zusammen, dann kam ein Vollstreckungsbeamter vom Finanzamt und drohte der Frau, die Schuld von ihr einzufordern. Die Wohnung gehört ihr, sie ist dort gemeldet, der männliche Partner aber nicht. Was können die Finanzvollstrecker machen, unternehmen und was könnte dagegen getan werden.
Könnte man einerseits mit dem FA verhandeln, also die Schulden drücken und auf eine Privatinsolvenz zusteuern oder kann man weiterhin stunden. Nun bekommt der Mann inzwischen eine Rente von ca. 1050 Euro, in wieweit kann dieses Geld mit einbezogen werden? Und welche anderen Möglichkeiten würden noch bleiben, damit keiner am Ende arm wie eine Kirchenmaus dastünde und unter
Umständen jemand anderes mit belastet würde. Darf oder kann das Finanzamt überhaupt die Schuld von der Lebenspartnerin einfordern?

MfG

Jeannotloup

Hallo,

zwei kurze und knappe Antworten/Ratschläge hierzu:

  1. das Finanzamt darf selbstverständlich nichts von der Lebenspartnerin pfänden.

  2. Privatinsolvenz ist bei diesen Rahmenbedingungen die praktikabelste Lösung.

Gruß
Lawrence

Auch ein nettes Hallo.

bei der Privatinsolvenz würde ja auch die Rente bis zur Pfändungsgrenze gekürzt und dieser Kürzungsbetrag müsste dem Inso-Verwalter neben ggf. weiteren Einkünften zur Verfügung gestellt werden.

Der/die Gläubiger können aber auch nicht mehr als die Rente pfänden, so dass hier wiederum der gleiche um die Pfändung reduzierte Rentenbetrag übrig bleibt.

Die Inso würde also nur nach Jahren ggf. die Restschuld befreien, wobei hier ja noch nicht bekannt ist, welche Art von Steuerschulden betehen; nicht jede Steuerschuld geht in die Inso.

Dem Inso-Verwalter über Jahre ständig Auskünfte erteilen und Belege/Kontoauszüge vorzulegen ist nicht für jeden Schuldner angemessen. Da denkt sich dann manch ein Schuldner, ich lege alle 3 Jahre eV ab und habe dann wieder 3 Jahre Ruhe.

Hier kann kein Ratschlag gegeben werden, welcher der beiden Möglichkeiten zutreffend sein könnte.

Schönen TAg noch.

Hallo,

nicht jede Steuerschuld geht in die Inso:

welche nicht?
Habe bislang keine Ausnahmen erlebt.

Gruß
Lawrence

Hallo,

die Frage war nicht ironisch gemeint.
Es würde mich wirklich interessieren

Gruß
Lawrence