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Steuerschuld;Lebenspartnerin; fändung Finanzamt,
Also,
Ein Selbständiger mit einem Kleinunternehmen tappte vor 10 Jahren durch Auftragsrückgang in die Steuerfalle, weil er die Steuern nicht mehr bezahlen konnte. Bislang wurde vor etwa 5 Jahren vom Finanzamt und von anderen Kleingläubigern Pfändungs- oder Vollstreckungsforderungen
gestellt. Danach nicht mehr, es gab lediglich vor drei Jahren die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dann kam nichts mehr, auch weil der Steuerschuldiger sehr viel im Ausland war. Beim Finanzamt beläuft sich die Schuld auf ca. 50 Tsd. Der Mann lebt seit 4 Jahren mit einer Partnerin zusammen, dann kam ein Vollstreckungsbeamter vom Finanzamt und drohte der Frau, die Schuld von ihr einzufordern. Die Wohnung gehört ihr, sie ist dort gemeldet, der männliche Partner aber nicht. Was können die Finanzvollstrecker machen, unternehmen und was könnte dagegen getan werden.
Könnte man einerseits mit dem FA verhandeln, also die Schulden drücken und auf eine Privatinsolvenz zusteuern oder kann man weiterhin stunden. Nun bekommt der Mann inzwischen eine Rente von ca. 1050 Euro, in wieweit kann dieses Geld mit einbezogen werden? Und welche anderen Möglichkeiten würden noch bleiben, damit keiner am Ende arm wie eine Kirchenmaus dastünde und unter
Umständen jemand anderes mit belastet würde. Darf oder kann das Finanzamt überhaupt die Schuld von der Lebenspartnerin einfordern?
MfG
Jeannotloup