haftet eine geschiedene Frau für die Steuerschulden Ihres Mannes aus der Vergangenheit
haftet eine geschiedene Frau für die Steuerschulden Ihres
Mannes aus der Vergangenheit
Wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr X abgegeben haben, müssen sei wohl auch gemeinsam die Steuerlast tragen. Ob man etwas mit der Steuer seines Ehepartner zu tun haben will, muß man vor Abgabe der Steuererklärung entscheiden und nicht mehrere Jahre später.
Ob man etwas mit der Steuer seines Ehepartner zu tun
haben will, muß man vor Abgabe der Steuererklärung entscheiden
und nicht mehrere Jahre später.
Nein, man kann immer noch eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen.
Im Falle einer Erstattung nach den gezahlten Beträgen (Lohnsteuer und/oder Vorauszahlungen der Ehegatten), im Falle der Nachzahlung erfolgt eine prozentuale Aufteilung der Steuerschuld. Dann ist sie aus der Haftung raus.
Um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen (warum wurde die eigentlich nicht im Steuerrecht gestellt?):
Die Ehefrau hat mit den betrieblichen Schulden nichts zu tun, z.B. Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer.
Bei der Einkommensteuer kann sie, wie gesagt, eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen.
Gruß
der Petz
Bei der Einkommensteuer kann sie, wie gesagt, eine Aufteilung
der Steuerschuld beantragen.
Kann sie das einseitig tun, oder muß der andere Betroffene, hier der Ex-Ehemann, nicht zustimmen ?
Bei der Einkommensteuer kann sie, wie gesagt, eine Aufteilung
der Steuerschuld beantragen.Kann sie das einseitig tun, oder muß der andere Betroffene,
hier der Ex-Ehemann, nicht zustimmen ?
Es reicht, wenn ein Ehegatte das beantragt, das muss der andere Ehegatte dann über sich ergehen lassen, ergibt sich aus § 268 AO:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__268.html
Danke für den Tipp.