Steuerschulden erben: Ausnahmeregelung bei Kindern möglich?

Liebe Rechts-Community,

zum Glück kein echter Fall, sondern ich recherchiere gerade für ein Drehbuch.
Fiktiver Fall: Mutter von 3 Kindern hat 37000 Steuerschulden beim Finanzamt (weil sie über Jahre in ihrer selbständigen Tätigkeit die Umst nicht richtig abgeführt hat). Dann handelt sie Ratenzahlung aus, kann aber die Raten immer wieder nicht bedienen. Sie liegt dann irgendwann mit 3 Monatsraten a 1000 Euro im Rückstand, Mahnschreiben kommen - dann stirbt sie plötzlich (Autounfall oder so).

Kinder (8,14,17) kriegen ein paar Tage nach dem Tod einen Brief vom FA: Zwangsräumung droht.
Frage 1: wäre so ein Brief realistisch?
Frage 2: würde das FA nicht eine Ausnahme machen, weil keines der Kinder volljährig ist und das ganze erst mal „auf Eis legen“ oder so?
Frage 3: wie lange dauert es überhaupt, bis so ein Erbe geregelt ist? Wegen dem Haus würden die Kinder das Erbe zwar annehmen, aber solange dies noch nicht rechtskräftig ist, sind sie ja auch noch nicht für die Schulden verantwortlich. Kann da das FA überhaupt das Haus pfänden, egal wieviele Mahnschreiben da schon an die Mutter raus waren?

Über kompetente Antworten würd ich mich freuen! Und: ja, es geht tatsächlich nur um einen fiktiven Fall für mein Drehbuch!

Dank Euch!

Das wäre schon mal Sache des Vermieters und nicht des Finanzamtes. Der kann fristlos kündigen, wenn 2 x die Miete nicht eingegangen ist, bis zur Zwangsräumung würde es es aber auch noch was dauern.

Es könnte der Strom abgestellt werden, wenn da die Rechnungen nicht bezahlt werden.

Da würde sich auf jeden Fall das Jugendamt kümmern.

Die anderen Sachen weiß ich nicht.

Aber grundsätzlich kann bei einkommenslosen Personen nicht gepfändet werden, und bestimmt schon gar nicht bei Kindern.

Hallo!

Das FA mag im Einzelfall schnell sein, aber wenige Tage nach dem Tod kann so ein Brief nicht kommen.
Erst einmal würden weitere Schreiben kommen, die ausstehenden Forderungen zu bezahlen. Schon das dauert Wochen.

Eine Zwangsräumung kann nicht von jetzt auf gleich folgen. Dazu braucht es Vorlauf, erst einmal muss bei Gericht ein Verfahren eingeleitet werden mit dem Ziel die Schulden zu bekommen. Notfalls auch aus einem Hausverkauf.

Wie lange es dauert bis das Erbe/Erbfolge usw. geklärt ist ? Ein paar Wochen kann das schon dauern.

Die Forderung ist ja nicht exorbitant hoch, Ratenzahlung wurde schon gewährt, leider aber nicht immer eingehalten.
Das FA würde sicher auch bei den Erben Ratenzahlung gewähren bevor sie an Zwangsmaßnahmen denkt.

Gute und umsichtige Mütter haben für ihre Kinder eine Lebensversicherung abgeschlossen, die die im Todesfall absichert.

MfG
duck313

Wo hast Du denn etwas von Haus zur Miete gelesen ?
Das würde ja zum Szenario gar nicht passen !

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Wenn du halbwegs fachlich sauber bleiben willst, dann fange bei den Abkürzungen an: USt

So schnell arbeitet das Finanzamt nur selten. Das ist unrealistisch.

Man würde wohl erst einmal klären, ob die Kinder erben oder das Erbe ausschlagen. Solange sie nicht in die Erbenstellung eingetreten sind, wird bei den Kindern auch nicht vollstreckt.

Die Eintragung einer steuerrechtliche Zwangshypothek kann schon mal passieren, bei dem genannten Betrag von 37.000 € greift das Finanzamt im Zweifel auch zu solchen Vollstreckungsmaßnahmen. Die tatsächliche Verwertung einer Immobilie ist aber eher untypisch, vor allem wenn es vorrangige Berechtigte im Grundbuch gibt, wovon ja auszugehen ist. Die Zwangshypothek soll meistens nur einen freihändigen Verkauf mit anschließendem Versickern des Geldes verhindern. Eine Zwangsräumung wäre damit übrigens nicht verbunden. Du kannst davon ausgehen, dass eine Räumung im Regelfall erst nach der Verwertung erfolgt, also erst, wenn es einen neuen Eigentümer gibt.

Mehrere Berechtigte, Immobilienbesitz, Schulden, Minderjährige, das kann schon mal etwas länger dauern, bis so ein Knäuel entwirrt wird.

Super, danke für diese so prompten Antworten!!!
Ich glaub, ich muss meinen Fall etwas konkreter machen, denn den Vorlauf soll es ja geben (bevor die Geschichte anfängt):

Die Mutter hat 3-4 Jahre lang zu viel eingenommen ohne Umst abzuführen.
Das FA hat sich bei ihr schon vor einem Jahr oder so gemeldet. Damals hat sie Ratenzahlungen ausgehandelt a 1000 Euro/Monat.

Seitdem war sie immer wieder im Verzug und hat halt so viele Mahnschreiben oder so bekommen, also genau so viel Vorlauf, dass die Zwangsräumung jetzt eigentlich dann fällig wäre. Nur, dass die Mutter eben kurz davor stirbt. - Würde denn das FA sofort von dem Tod erfahren und erst mal nichts mehr schreiben?

Die Forderung bei mir wäre dann auch: die 3 ausstehenden Raten sofort, und ab dem nächsten 1. immer pünktlich die 1000 Euro.

Bei mir soll es so laufen: die 17jährige, verantwortungsvolle Tochter macht sich verrückt, dass sie jetzt vor dem Bankrott stehen, und am Ende der Geschichte findet sie raus, dass sie doch noch mehr Zeit haben, weil z.B. jetzt erst im Gespräch mit dem FA rauskommt: achso, ihre Mutter ist gestorben und sie als Erbe noch gar nicht final eingetragen. Dann hat es Zeit.

Und dann die Frage: müsste die Tochter, wenn sie denn das Erbe annimmt, sofort die Raten bezahlen oder liegt es im Ermessen des Beamten, ob er die Zahlungen noch weiter ein paar Monate aussetzt, damit das Mädel erst mal ihr Abitur in Ruhe machen kann?

DANKE!!! :smile:

Und PS: ja, sie erben das Haus, kein Mieter. :wink:

@RotAlge: jetzt hab ich so lange meine Antwort getippt, dass ich Deine Antwort noch gar nicht gesehen hatte! :wink:

Wie bereits ausgeführt: Das Finanzamt würde keine Zwangsräumung veranlassen, die würde im Regelfall erst erfolgen, wenn ein neuer Eigentümer da ist. Eine Verwertung aufgrund einer eingetragenen Zwangshypothek auf Betreiben des Finanzamts ist bei den genannten Pillepallebeträgen und den kurzen Zeiträumen auch untypisch. Durch den Tod der Schuldnerin würde ohnehin alles erst einmal gestoppt, denn man müsste ja ermitteln, wer die Schulden überhaupt erbt.

Hast du mal eine Folge Wilsberg gesehen? Was da als Arbeitsalltag eines Steuerfahnders verkauft wird, ist auch völlig hanebüchen, also keine Scheu, deine Geschichte ist zwar unrealistisch, aber das stört im Zweifel niemanden.

Wie kommst du denn darauf? Natürlich kann auch in das Vermögen eines einkommenslosen Kindes gepfändet werden, was sollte denn dagegensprechen?

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Sind denn alle Mütter umsichtig?

Haha, danke! Das ist nett, aber wir haben schon den Anspruch, dass unsere Geschichte halbwegs realistisch ist. Wildsberg ist auch simples Unterhaltungs-TV, unsere Geschichte soll etwas anspruchsvoller sein.
Die Zwangsräumung in eine steuerrechtliche Zwangshypothek zu ändern, wäre für meine Geschichte nicht das Problem. Denn so oder so droht der Rausschmiss, denn die Kinder haben keine Ahnung, wie sie so viel Geld auftreiben sollen.
Klar, 3000 Euro wirken „pillepalle“, aber die Mutter hatte ja insg 37T Schulden und ist der Ratenzahlung kaum nachgekommen. Wäre es da nicht im Ermessen des Beamten nachvollziehbar, dass der die Nase voll hat: wie lange soll er noch den pillepalle-Beträgen nachrennen, wenn die eh kaum bezahlt? So wird er die Gesamtschuld ja nie kriegen.

Für die Geschichte könnte das sogar ganz nützlich sein: der Beamte hatte von der Mutter die Nase voll, jetzt wo die Tochter vor ihm steht und sagt: wenn ich mein Abi in der Tasche hab, geh ich Jobben - das bewegt ihn dazu, dass er auch nach ihrem Erbantritt die Vollstreckung aussetzt.

Die Stundung wird wohl regelmäßig aufzuheben sein, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Aber eine Verwertung des selbstgenutzten Wohnhauses ist natürlich kein milder Schritt, das wird das Finanzamt erst nach einer Reihe von weniger einschneidenden Vollstreckungsversuchen unternehmen.

Möglich ist allerdings die Zwangsverwertung auch gegenüber dem Rechtsnachfolger (den Kindern als Erbemeinschaft). Die Zwangshypothek müsste allerdings noch vor dem Tod der Mutter eingetragen worden sein.

Ähm, zur Finanzamtsache kann ich nix beitragen, aber ich wollte noch zwei Punkte (die Du aber vermutlich eh schon bedacht hast) einwerfen:

  • es müssten sämtliche weitere Erben (Eltern der Mutter, Vater etc.) „ausgeschaltet“ werden
  • können denn unter 18 jährige überhaupt erben? Wird da nicht irgendein Vormund bestellt?

Eine Aufhebung der Vollstreckung ist hier völlig abwegig, da diese nur gewährt werden kann, wenn der zugrundeliegende Verwaltungsakt anfechtbar ist. Der wird aber wohl bestandskräftig sein, so wie du die Geschichte erzählst. Was du meinst, ist eine Stundung. Eine Stundung bis zum Sankt-Nimmerleinstag macht das Finanzamt aber nicht, selbst wenn die 17jährige schöne blaue Augen hat.

Ok, ich sehe schon, das ist alles ziemlich komplex. Da muss ich mir wohl noch mehr Zeit für die Recherche lassen…

Vielleicht könntest Du mir noch eine Frage beantworten, von der hängt die weitere Handlung ab:
Solange die Kinder das Erbe nicht antreten, kann das FA also sowieso nichts machen, das ist schon mal gut für meine Story.
Aber: was ist, wenn sie das z.B. in 3 oder 4 Wochen tun. Würde das FA dann ab diesem Tag ihre Forderungen wieder erheben oder liegt es im Ermessensspielraum des Beamten, dass er die Forderung noch ein paar Wochen/Monate länger aussetzt, damit die 17Jährige erst mal ihr Abi in Ruhe machen und sich einen Kellnerjob suchen kann?

DANKE!!! :wink:

Die Sache ist so vollkommen unrealistisch. Die Kinder sind Kinder und noch nicht erwachsen. D.h. es müsste zunächst mal ein Vormund bestellt werden, der für die Kinder dann agieren kann. Gegenüber den Kindern unmittelbar kann das FA nichts machen.

Der Vormund muss sich dann um die Frage eines Ausschlagens des Erbes ./. Annahme des Erbes kümmern (wenn ein Erlös aus der Immobilie nicht die Schulden decken würde, würde man zur Ausschlagung kommen). Er muss dann auch auf das FA zugehen/das FA wird auf ihn zugehen, und dann wird man gemeinsam eine Lösung finden. Hier vermutlich Zwangshypothek und Verkauf des Hauses durch den Vormund, um aus dem Erlös dann die Steuerschulden zu zahlen. Sollte das Objekt nicht hinreichend werthaltig sein, Ausschlagung des Erbes, und dann sind die Kinder raus. FA muss sich an nachrückende Erben wenden, und sollte es die nicht geben, erbt ohnehin der Fiskus (das Land).

Das Haus werden die Kinder so oder so nicht halten können, wenn nicht plötzlich Geld vom Himmel regnet. Denn ohne konkrete Perspektive wann und wie die Steuerschulden getilgt werden können, wird sich das FA nicht ewig vertrösten lassen.

Ok, dann STUNDUNG. :wink:

Und gerne auch nicht zum Sankt-Nimmerleinstag. Aber: sind da noch ein paar Tage/Wochen drin oder endet die Stundung in dem Moment, wo der Vormund der Kinder (es gibt noch einen Opa), das Erbe für die Kinder annimmt?

AdV - Aussetzung der Vollziehung (bzw. hier sogar Aufhebung der Vollstreckung) kommt nicht in Frage, in Frage kommt lediglich eine Stundung.

Jenseits der rechtlichen Instrumente, die der Vollstreckungsbeamte in seinem Folterkeller versteckt, bleibt die Intensität der Vollstreckungsbemühungen in der Praxis natürlich sehr unterschiedlich. Denkbar ist durchaus, dass das Finanzamt keine weiteren, eskalierenden Schritte unternimmt, bis die Erben ihre Verhältnisse geordnet haben (unterhalb der Schwelle der Ermessensausübung, denn das Ermessen muss immer pflichtgemäß ausgeübt werden und lässt nicht viel Spielraum).

Denkbar wäre aber auch eine Stundung, da über die Zwangshypothek ja eines Sicherheit gestellt wird.

Es muss natürlich Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung heißen, auch in den anderen Beiträgen. Ich werde schon ganz wuschig.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Man hat sechs Wochen nach offizieller Kenntnis der potentiellen Erbenstellung Zeit, das Erbe auszuschlagen. Ansonsten gilt das Erbe als angenommen!

Und „Kellnerjob“ wird hier vermutlich auch nicht reichen, um die Schulden der Mutter und den Unterhalt des Hauses gleichzeitig sicherzustellen.