Steuerschulden vor der Ehe

Wenn Frau Müller mal selbständig gewesen wäre und aus dieser Zeit Steuerschulden hätte, würden diese ja wg. Zinsen etc. immer höher. Und je höher sie würden, desto geringer die Chance, daß Frau Müller diese zu bezahlen in der Lage wäre; sie hat, wie wir annehmen wollen, als einziges Einkommen eine Mini - Job.
Wenn sie mun geheiratet hätte - nach der Selbstständigkeit, also als die Schulden beim Fiskus schon da waren - hätte der Ehemann irgendwas mit diesen Schulden zu tun? Müßte er die ganz oder teilweise abstottern? Diese Schuld könnte ja im Laufe der Jahre z.B. auf 70.000,-€ angewachsen sein. Müßten evtl. Fragen nach dem Einkommen des Mannes auf Fragebögen vom Finanzamt beantwortet werden? Und wenn ja, auch Wahrheitsgemäß?
Weiß das Finanzamt darüber nicht sowieso bescheid; immerhin würde ja die jährliche Steuererklärung zusammen gemacht?
Kurzum, müßte der Ehemann befürchten, von seinem kargen Einkommen die Steuerschulden seiner Frau aus der Zeit vor der Ehe bezahlen zu müßen, obwohl er seine jetzige Frau zur Zeit der Entstehung der Schulden noch nicht mal kannte?

:frowning: BT

Hallo,

Wenn Frau Müller mal selbständig gewesen wäre und aus dieser
Zeit Steuerschulden hätte, würden diese ja wg. Zinsen etc.
immer höher. Und je höher sie würden, desto geringer die
Chance, daß Frau Müller diese zu bezahlen in der Lage wäre;
sie hat, wie wir annehmen wollen, als einziges Einkommen eine
Mini - Job.

Warum macht sie keine Privatinsolvenz?

Wenn sie mun geheiratet hätte - nach der Selbstständigkeit,
also als die Schulden beim Fiskus schon da waren - hätte der
Ehemann irgendwas mit diesen Schulden zu tun? Müßte er die
ganz oder teilweise abstottern?

es sind nicht seine Steuerschulden und dies werden sie auch nicht durch Heirat

Diese Schuld könnte ja im
Laufe der Jahre z.B. auf 70.000,-€ angewachsen sein. Müßten
evtl. Fragen nach dem Einkommen des Mannes auf Fragebögen vom
Finanzamt beantwortet werden? Und wenn ja, auch
Wahrheitsgemäß?

Fragebögen des Finanzamts sind immer wahrheitsgemäß auszufüllen, die können auch unangenehm werden, wenn sie sich hinters Licht geführt fühlen

Weiß das Finanzamt darüber nicht sowieso bescheid; immerhin
würde ja die jährliche Steuererklärung zusammen gemacht?

Die Fragebögen sind aber umfangreicher und fragen teilweise andere Sachen ab, als aus der Steuererklärung ersichtlich

Kurzum, müßte der Ehemann befürchten, von seinem kargen
Einkommen die Steuerschulden seiner Frau aus der Zeit vor der
Ehe bezahlen zu müßen, obwohl er seine jetzige Frau zur Zeit
der Entstehung der Schulden noch nicht mal kannte?

Der Ehemann ist gegenüber der Ehefrau unterhaltspflichtig und dieser Unterhaltsanspruch kann eventuell vom Finanzamt gepfändet werden. Pfändungsfreigrenzen sind dabei zu beachten. Der obige Fragebogen dient also auch der Ermittlung der Höhe dieses Unterhaltsanspruchs.

Viele Grüße
C.