Steuerschulden vor Ehe pfändbar?

Mal angenommen… :wink:

Ehefrau hat Schulden aus Gewerbebetrieb vor Eheschließung.

Jetzt, verheiratet, Mutter (also Zuhause nur Mindestelterngeld) und Hausfrau- Ehemann in normalem Arbeitsverhältnis machen den Jahresausgleich sprich ihre Einkommenssteuererklärung…

Zu erwarten ist, wie im Vorjahr eine Rückzahlung der zuvor bezahlten Lohnsteuer des Ehemanns. Kann das Finanzamt diese einfach mit der Steuerschuld der Ehefrau verrechnen, die nur Elterngeld erhalten hat und somit gar keine Lohnsteuer zurückerhalten wird?
Im Vorjahr ist dies passiert, aber man dachte wohl, dies sei schon richtig so… (normale Gemeinsame Veranlagung)

ist dies korrekt, dass der ehemann für die Schulden vor Eheschließung mit seiner Rückzahlung aufkommen muss?

Lieben Dank schon mal. :wink:

Kann das Finanzamt diese
einfach mit der Steuerschuld der Ehefrau verrechnen, die nur
Elterngeld erhalten hat und somit gar keine Lohnsteuer
zurückerhalten wird?

Wenn nichts dagegen unternommen wird: ja!

ist dies korrekt, dass der ehemann für die Schulden vor
Eheschließung mit seiner Rückzahlung aufkommen muss?

Nein, Aufteilung beantragen!

Hallo,

eine Verrechnung einer Einkommensteuererstattung der Eheleute mit Umsatzsteuerschulden der Ehefrau ist schlicht unmöglich.

Etwas anders verhält es sich mit der Einkommensteuer.
Da die Eheleute hierfür Gesamtschuldner sind, stehen ihnen auch Erstattungen je Ehegatte in voller Höhe zu.
Will man eine andere Aufteilung, so ist, wie von Clamtis schon beschrieben, eine Aufteilung beim Finanzamt zu beantragen.

Andererseits stellt sich natürlich die Frage, wie die Ehefrau ohne diese Verrechnungen die Steuerschulden tilgen will. Es ist oft nicht sinnvoll sich gegen diese Verrechnungen zu wehren, da die Schuld sich ansonsten durch Zinsen und/oder Säumniszuschläge immer weiter erhöht.

Gruß
Lawrence

Was heißt sie haften Gesamtschulnerisch? Auch wenn die Schulden aus der Zeit vor der eheschließung entstanden sind?

Es sind einkommenssteuerschulden aus dem Kalenderjahr 2005.

Eine Aufteilung beantragen? Wie würde das ablaufen? Eine getrennte Veranlagung wäre ja auch nicht sinnvoll, da der Mann dann ja besteuert werden würde, als ob er gar nicht verheiratet wäre, sprich von St-KLasse 3 in 1 rutschen oder nicht? Somit würde sich ja auch kein Guthaben ergeben, oder nicht???

Hallo,

gesamtschuldnerisch soll in diesem Fall heißen, im Guten wie im Schlechten.

Die Eheleute haften nicht nur für gemeinsame Steuerschulden gemeinschaftlich, sondern ihnen stehen auch Guthaben gemeinschaftlich zu.
Dieser gemeinschaftliche Anspruch führt dazu, dass es nicht falsch ist, wenn das Finanzamt die komplette Erstattung mit Altschulden aus der gleichen Steuerart eines Ehepartners verrechnet.

Deshalb sollte beim Finanzamt eine Aufteilung beantragt werden. Dieser Antrag kann formlos erfolgen und das Finanzamt wird dann jedem Ehegatten seine Erstattung zuteilen und auch nur das Guthaben des Ehegatten mit Schulden verrechnen.

Getrennte Veranlagung ist Quatsch in dem Fall.
Zusammenveranlaung mit Antrag auf Aufteilung der Steuer.

Gruß
Lawrence