Steuersituation bei Entsendung

Hallo an Alle,

ich habe schon mal gepostet und versuch nun einen neuen Anlauf.

Ich beabsichtige eine Entsendung durch meinen AG nach S.Korea anzunehmen für die Dauer von 4 bis 6 Jahren.

Wie ich momentan weiss, werde ich ein D8 Visum in Korea erahlten, welche eine Laufzeit von 5J hat und ich vor Ort keine Einkommens-Steuern bezahlen muss.
Nun würde ich mir gerne den grösseren Teil meiner Vergütung hier in D in € ausbezahlen lassen und nur einen kleineren Teil vor Ort in der lokalen Währung.

Ich habe vor mich hier in D komplett abzumelden, das bedeutet, dass ich hier keinen Wohnsitz mehr haben werde.

Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Sachverhalt??
Ich habe am Di einen Termin bei Steuerberater und würde mich einfach gerne schon vorab etwas schlau machen.

Vielleich tkann mir jemand ein paar Tips oder Links im Internet geben.

Vielen Dank im Vorraus.

Gruss Andi

Hallo,

schau mal unter
http://www.forum-steuern.de
Steuerinformationen Ausland
dort dann Südkorea
Gehst du dort hin???

ob die ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, ist die erste Frage, müsste ich erst nachsehen…
Wenn kein Wohnsitz in Deutschland, kommt höchstens beschränkte Steuerpflicht in Betracht (aber erst ab dem Jahr, in dem du keinen Tag in Deutschland einen Wohnsitz hast - bei Rückkehr entsprechend)

ich grübel mal darüber nach
mail auch, was dein Steuerberater sagt :wink:

Viele Grüße
C.

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Hallo Diskutanten,

wenn Cirwalda sich der Sache angenommen hat, braucht man sich eigentlich nicht einmischen, trotzdem kurz:

DBA Republik Korea im Volltext:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage16950/DB…

Die Festlegung des Besteuerungsrechtes entspricht dem „Standard“ >> wenn weder Wohnsitz noch dauernder Aufenthalt in D, keine unbeschränkte Steuerpflicht in D. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Steuerpflicht dort, wo die Einkünfte erworben werden (mit ein paar Ausnahmen, die hier nicht greifen). Also auch keine beschränkte Steuerpflicht in D.

Zusammen mit dem Typ des Visums scheint es so, als habe sich der Koreanische Staat selbst ans Bein gepinkelt: Er will offenbar das ihm nach DBA ausschließlich zustehende Recht auf Besteuerung der Einkünfte nicht wahrnehmen.

Das machts allerdings nicht einfacher, weil auf diese Weise Südkoreanisches Verwaltungs- und Steuerrecht inhaltlich in Konkurrenz zueinander stehen: Entweder die grundsätzliche Regelung des DBA oder der einzelne Verwaltungsakt betreffend die Ausstellung des Visums ist höherrangig. Formal ist keine Konkurrenz gegeben, weil es der Republik Korea grundsätzlich unbenommen ist, auf die Besteuerung zu verzichten, auf die sie ein Recht hätte…

Sicher dürfte erstmal bloß sein, dass in der beschriebenen Situation (Aufgabe sowohl der Wohnung als auch des dauernden Aufenthaltes is Deutschland für die Dauer der Entsendung) der deutsche Staat ein Besteuerungsrecht weder im Sinne einer unbeschränkten noch im Sinne einer beschränkten Steuerpflicht hat.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für Eure Informationen und Meinungen.
Ich weiss, dass dies ein sehr kompliziertes Thema ist und habe morgen einen Termin beim SB.
Ich wollte mich mit diesem Posting einfach vorab schon etwas schlauer machen.
Das mit dem Visum D-8 ist so, dass man damit 5J in Korea keine Steuern zu bezahlen hat. Das leigt daran, dass Korea den Wirtschaftlichen AUfbau durch ausländische Spezialisten fördern möchte.

Wenn ich Eure Einschätzungen richtig interpretiere, dann sieht es ja ganz gut aus.

Nochmal Danke.

Andi

Hallo,

zunächst an Martin:
Danke für das dicke Lob!!!

an Andreas:

Meinen Glückwunsch zum perfekten und legalen Steuersparmodel!!

Korea verzichtet auf das Besteuerungsrecht aus wirtschaftlichen Gründen und Deutschland hat kein Besteuerungsrecht und es gibt auch keine Rückfallklausel im DBA vom 10.7.2002.

Tätig wird ein Arbeitnehmer immer dort, wo er sich tatsächlich aufhält, die Überweisung nach Deutschland ist deshalb egal.

Grundsätzlich bist du mit Zinsen, Dividenden, Vermietungseinkünfte beschränkt steuerpflichtig. Falls da größere Beträge anfallen, solltest du das durchrechnen lassen, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht billiger kommt. Das ist sicher in der Beratung beim Steuerberater drin.

Um einer unbeschränkten Steuerpflicht vorzubeugen, empfiehlt es sich dann auch tatsächlich keine Zahnbürste in Deutschland mehr stehen zu lassen, weder bei der Freundin noch bei den Eltern :wink:

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwald,

vielen Dank für Deine Auskunft.

Das ist schon etwas Glück, dass sich mir die Situation so bietet, das ist schon richtig. Allerdings gibt man auch viel auf, wenn so ins Ausland geht.

Ich werde mit der kompletten Familie umsiedeln nur gelegentlich, aus geschäftlichen Gründen, zurück nach D kommen.
Ich werde Einkünfte aus Vermietung haben, da ich mein Haus vermieten muss und es nicht jahrelang leer stehen lassen kann.
Es ist mir schon bewusst, dass ich diese Einkünfte versteuern muss. Jedoch stehen hier auch noch Finanziergskosten gegen.
Ich denke eine uneingeschränkte Steuerpflicht ist für mich nicht ratsam.

Zwei Fragen noch:
1.Sollte ich meinen Arbeitsbeginn (Umsiedlung) besser auf den 01.06.2004 oder kann ich auch ab 01.07.2004 meine Abmeldung hier in D durchführen??
2.Werden dann die Einkünfte der ersten Monate steuerlich auf das Jahr verteilt und kann ich mit einr entsprechenden Erstattung rechnen?

Nochmals vielen Dank für Deine kompetente Auskunft.

Gruss Andi

Korea nichtselbständige Arbeit
Hallo,

vielen Dank für Deine Auskunft.

gern geschehen

Ich werde Einkünfte aus Vermietung haben, da ich mein Haus
vermieten muss und es nicht jahrelang leer stehen lassen kann.
Es ist mir schon bewusst, dass ich diese Einkünfte versteuern
muss. Jedoch stehen hier auch noch Finanziergskosten gegen.

Verluste aus Vermietung sind bei beiden Steuerpflichtarten gleich, nämlich führen zu keinen Steuern

Zwei Fragen noch:
1.Sollte ich meinen Arbeitsbeginn (Umsiedlung) besser auf den
01.06.2004 oder kann ich auch ab 01.07.2004 meine Abmeldung
hier in D durchführen??
2.Werden dann die Einkünfte der ersten Monate steuerlich auf
das Jahr verteilt und kann ich mit einr entsprechenden
Erstattung rechnen?

Bei beiden Terminen ergeben sich ähnliche Ergebnisse, nur ist der Effekt zum 1.6. stärker. Das ist auch etwas zum beim Steuerberater ausrechnen lassen :wink:
Übrigens ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Korea ein modernes (von 2002), d.h. darin ist vereinbart, dass jeder Zeitraum von mehr als 183 Tagen innerhalb von beliebigen 12 Monaten zur Versteuerung (= bei dir Steuerfreiheit) in Korea führt. Also kannst du jederzeit den 183 Tage Zeitraum beginnen, da du dort ja länger bleibst.

Viele Grüße
C.

Zusatzfrage ‚Lex.Horten‘ ?!?
Hallo Cirwalda,

da Du Dich in diesen Dingen wohl wirklich auskennst, würde ich gerne eine Zusatzfrage stellen:
Wie sieht es denn in diesem Fall mit der sogenannten Lex-Horten § 2 AStG aus, ist das hier irgendwie anwendbar? Ehrlich gesagt, ich hab den § drei mal gelesen, ich kapiers nicht.
Irgendwie könnte man fast meinen, dass würde hier zutreffen. Aber das kann doch bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit fast garnicht sein.

Grüße
Chris

Hallo Chris,

meinst Du das?

http://www.prof-bader.de/ST3801b.pdf

Ich denke das kann ich alles erfüllen.

Gruss Andi

erweitert beschränkte Steuerpflicht AStG
Hi Chris,

§ 2 AStG ist hier schon zu prüfen, es ergibt sich aber keine Steuer.

Also in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht? Ja
Wegzug in ein tatsächlich niedrig besteuerndes Land? Ja
Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland?
Ich möchte dem Fragesteller nicht zu nahe treten, aber ich gehe davon aus, dass er
a) kein Inhaber eines Gewerbebetriebs ist, auch nicht als Mitunternehmer
b) seine insgesamt vorhandenen inländischen Einkünfte (Welteinkünfte abzüglich ausländische Einkünfte i.S.d. § 34 d EStG) nicht über 62.000 € liegen (bzw. nicht 30 % übersteigen)
c) sein inländisches Vermögen nicht über 154.000 € liegt.
Nur dann wäre erweitert beschränkte Steuerpflicht anzuwenden.

Soweit in aller Kürze zu diesem §. Dass du den nicht gleich beim Durchlesen verstehst ist völlig normal, das ganze AStG kann einen in eine Depression stürzen :wink: Ich musste jetzt auch erst mal in einem Kommentar nachlesen.

Im Internet habe ich auch noch nichts Aussagekräftiges dazu gefunden.Das von Andreas schaue ich mir noch an.

So long
C.

Danke Andreas und Cirwalda,

hab wieder was gelernt.

Grüße
Chris

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