Ich habe gelesen, dass man zur Senkung der Nachzahlung bei der Lohnsteuer auch eine Abschreibung auf ein Haus geltend machen kann, welches vermietet wird. Das Haus wurde damals für knapp über 100.000 DM im Jahre 1975 errichtet und hat heute einen Marktwert von knapp 110.000 Euro. Es wird seit 2005 innerhalb der Verwandtschaft vermietet.
Die wichtige Frage nun: Ist bei der Abschreibung vom Baupreis des Hauses in Höhe von 100000 DM aus dem Jahre 1975 auszugehen oder vom Wert, der bei Beginn des Mietverhältnisses im Jahre 2005, immerhin zirka 110000 Euro betrug? Das ist schließlich ein Riesenunterschied!