Steuersparen durch Abschreibung auf Mietswohnung

Ich habe gelesen, dass man zur Senkung der Nachzahlung bei der Lohnsteuer auch eine Abschreibung auf ein Haus geltend machen kann, welches vermietet wird. Das Haus wurde damals für knapp über 100.000 DM im Jahre 1975 errichtet und hat heute einen Marktwert von knapp 110.000 Euro. Es wird seit 2005 innerhalb der Verwandtschaft vermietet.

Die wichtige Frage nun: Ist bei der Abschreibung vom Baupreis des Hauses in Höhe von 100000 DM aus dem Jahre 1975 auszugehen oder vom Wert, der bei Beginn des Mietverhältnisses im Jahre 2005, immerhin zirka 110000 Euro betrug? Das ist schließlich ein Riesenunterschied!

Die wichtige Frage nun: Ist bei der Abschreibung vom Baupreis
des Hauses in Höhe von 100000 DM aus dem Jahre 1975 auszugehen

Ja. Bitte die Umrechnung auf Euro nicht vergessen!

oder vom Wert, der bei Beginn des Mietverhältnisses im Jahre
2005, immerhin zirka 110000 Euro betrug?

Nein.

Das ist schließlich ein Riesenunterschied!

Richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Das Haus wird imaginär vom Zeitpunkt das Kaufes abgeschrieben mit jährlich 2%. Diese Abschreibung kann aber erst ab Vermietungstätigkeit geltend gemacht werden. Heißt wenn ein vor 25 Jahren angeschafftes Haus vermietet wird gibt es keine Abschreibung.
Das scheint hier so zu sein.
Das Spielchen lässt sich so immer weiter fortführen… ist das Haus vor 20 Jahren angeschafft gibts noch 5 Jahre AfA.
Dabei ist auchnoch zu beachten ob nicht „nachträgliche Herstellungskosten“ wie zb eine Hauserweiterung oder ähnliches vorgefallen ist. Dann würde es auch noch nach 25 Jahren eine gewisse Restabschreibung geben… ist n bisschen rechnerei.

=HALLO()

Bei 2% komme ich aber auf 50 Nutzungsjahre :smile:

=TSCHÜSS()

wenn das Haus seit 2005 vermietet wird, muss es ja bereits seitdem in den Steuererklärungen 2005 bis 2012 angegeben worden sein - und da hat man ja einen Gewinn oder Verlust - nur den Verlust kann man ls Freibetrag eintragen lassen.

Lia

Als Bemessungsgrundlage zur Abschreibung sind die tatsächlichen Baukosten im Jahr 1975 anzusetzen; umgerechnet in € natürlich.
Das Gebäude ist ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung mit 2 % jährlich abzuschreiben. Die Abschreibung für die Jahre 75-04 ist nicht abziehbar, da dass Gebäude nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt wurde.
Du kannst also bis ins Jahr 2025 noch abschreiben. Falls sich aus dem Mietverhältnis ein Verlust ergibt, kannst du dir den auch auf der Lohnsteuerkarte/bescheinigung eintragen lassen.

stimmt :smiley: man kanns ja mal versuchen