Steuersparmodell Vorauszahlung PKV

hallo,

es besteht ja die möglichkeit, bis zum 2,5fachen der jahresbeiträge eine vorauazahlung auf die private krankenversicherung zu leisten.

da die beiträge im jahr der zahlung zum ansatz kommen, lassen sich hier schnell steuern im 4-stelligen bereich einsparen.

in den beiden folgejahren nutzt man dann die sonstigen vorsorgeaufwendungen 1.900 (3.800) über die „restlichen“ versicherungen aus…

nehmen wir mal folgende situation an:

Arbeitnehmer A, verheiratet zahlt 2012 seine PKV in höhe von € 15.000 für die jahre 2013-mitte 2015 im voraus zusätzlich zu den beiträgen des jahres 2012 (6000).

in den jahren 2013 und 2014 hat er somit „nur“ noch die möglichkeit seine sonstigen vorsorgeaufwendungen geltend zu machen:

das wären:

LV 5.000
BU 2.000

er bekommt aber weiterhin in diesen jahren ja den zuschuss von seinem AG in höhe von jährlich 3.000

wie ermitteln sich seine sonstigen vorsorgeaufwendungen in den jahren 2013 und 2014 ?

LV+BU 7.000 ./. Zuschuss KV 3.000 = 4.000 -> 3.800 abzugsfähig ?

oder wird in diesen jahren der zuschuss zur PKV anders behandelt ?

danke

gruß inder

hallo,

es besteht ja die möglichkeit, bis zum 2,5fachen der
jahresbeiträge eine vorauazahlung auf die private
krankenversicherung zu leisten.

woher kommt diese Information ? Wenn, dann ist das von PKV zu PKV verschieden.

da die beiträge im jahr der zahlung zum ansatz kommen, lassen
sich hier schnell steuern im 4-stelligen bereich einsparen.

Ich erinnere mich, dass solche Modelle bei der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes diskutiert wurden. Sie sind dann m.E. wieder in der Schublade verschwunden. Vermutlich, weil sie nicht funktionieren. Andere Informationen würden mich natürlich auch interessieren.:

in den beiden folgejahren nutzt man dann die sonstigen
vorsorgeaufwendungen 1.900 (3.800) über die „restlichen“
versicherungen aus…

nehmen wir mal folgende situation an:

Arbeitnehmer A, verheiratet zahlt 2012 seine PKV in höhe von €
15.000 für die jahre 2013-mitte 2015 im voraus zusätzlich zu
den beiträgen des jahres 2012 (6000).

in den jahren 2013 und 2014 hat er somit „nur“ noch die
möglichkeit seine sonstigen vorsorgeaufwendungen geltend zu
machen:

das wären:

LV 5.000
BU 2.000

er bekommt aber weiterhin in diesen jahren ja den zuschuss von
seinem AG in höhe von jährlich 3.000

wie ermitteln sich seine sonstigen vorsorgeaufwendungen in den
jahren 2013 und 2014 ?

LV+BU 7.000 ./. Zuschuss KV 3.000 = 4.000 -> 3.800 abzugsfähig
?

oder wird in diesen jahren der zuschuss zur PKV anders
behandelt ?

wenn das Modell wirklich funktioniert, müßten solche Arbeitgeberzuschüsse als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen behandelt werden, denn KV-Beiträge, die der AG bezuschussen könnte, werden ja in diesem Jahr gar nicht bezahlt.

Die Vorsorgeaufwendungen werden aber auch nicht gemindert.

danke

Bitte

gruß inder

Gruss Barmer

es besteht ja die möglichkeit, bis zum 2,5fachen der
jahresbeiträge eine vorauazahlung auf die private
krankenversicherung zu leisten.

woher kommt diese Information ? Wenn, dann ist das von PKV zu
PKV verschieden.

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG

du hast allerdings recht, ich weiss nicht, ob jede PKV das mitmacht.

bei der debeka geht das…

da die beiträge im jahr der zahlung zum ansatz kommen, lassen
sich hier schnell steuern im 4-stelligen bereich einsparen.

Ich erinnere mich, dass solche Modelle bei der Einführung des
Bürgerentlastungsgesetzes diskutiert wurden. Sie sind dann
m.E. wieder in der Schublade verschwunden.

nunja, das ist m.e. keine sache, die in einer schublade verschwinden könnte. wer will, kann die sache ausnutzen. ist halt auch eine frage der liquidität…

Vermutlich, weil
sie nicht funktionieren. Andere Informationen würden mich
natürlich auch interessieren.:

doch, das funktioniert schon, warum auch nicht ?

oder wird in diesen jahren der zuschuss zur PKV anders
behandelt ?

wenn das Modell wirklich funktioniert, müßten solche
Arbeitgeberzuschüsse als steuerpflichtiges Arbeitseinkommen
behandelt werden,

das auf keinen fall.

denn KV-Beiträge, die der AG bezuschussen
könnte, werden ja in diesem Jahr gar nicht bezahlt.

macht nix, mein AG kann mir auch eine kronebrücke bezuschussen, die ich 2011 bezahle und er mir die kohle 2012 dazusteuert. dieses kriterium ist nicht relevant.

Die Vorsorgeaufwendungen werden aber auch nicht gemindert.

dazu wäre etwas mehr info interessant. ich bin nämlich der meinung, dass mit dem zuschuss die restlichen aufwendungen gemindert werden.

keiner der berater sich dazu mal gedanken gemacht ? oder die duknle seite der macht ?

gruß inder