hallo,
es besteht ja die möglichkeit, bis zum 2,5fachen der jahresbeiträge eine vorauazahlung auf die private krankenversicherung zu leisten.
da die beiträge im jahr der zahlung zum ansatz kommen, lassen sich hier schnell steuern im 4-stelligen bereich einsparen.
in den beiden folgejahren nutzt man dann die sonstigen vorsorgeaufwendungen 1.900 (3.800) über die „restlichen“ versicherungen aus…
nehmen wir mal folgende situation an:
Arbeitnehmer A, verheiratet zahlt 2012 seine PKV in höhe von € 15.000 für die jahre 2013-mitte 2015 im voraus zusätzlich zu den beiträgen des jahres 2012 (6000).
in den jahren 2013 und 2014 hat er somit „nur“ noch die möglichkeit seine sonstigen vorsorgeaufwendungen geltend zu machen:
das wären:
LV 5.000
BU 2.000
er bekommt aber weiterhin in diesen jahren ja den zuschuss von seinem AG in höhe von jährlich 3.000
wie ermitteln sich seine sonstigen vorsorgeaufwendungen in den jahren 2013 und 2014 ?
LV+BU 7.000 ./. Zuschuss KV 3.000 = 4.000 -> 3.800 abzugsfähig ?
oder wird in diesen jahren der zuschuss zur PKV anders behandelt ?
danke
gruß inder