Steuersplitting 3/5 u. geringe selbsstständg Eink

Ich stelle mir folgende Frage: Bei Ehegattensplitting III/V Mann angestellt Jahreseinkommen ca. 55,000 €/Jahr u. Frau geringfügig auf Honorarbasis selbsstständig 2500,- bis 4000 € / Jahr welche steuerlichen Abgaben wären hier ca. zu zahlen? Sind mit der Steuerklasse 3 bereits alle gemeinsamen Steuerfreibeträge aufgebraucht, d.h. ist für jeden zus. selbstständig erwirtschafteten Euro(abzügl. Ausgaben) mind. 14% Steuern zu zahlen. Oder beginnt die Steuerpflicht erst später und ab welchem Betrag? Durch Steuertabellen u. Steuerberechnungssoftware bin ich da bis jetzt nicht schlauer geworden. Da geht es meist um nichtselbsständige Euinkünfte. Welche privaten Vorsorgeleistungen können vom Selbstständigen vom unternehmerischen Gewinn abgezogen werden? Gibt es da Tabellen online oder anderswo?
Danke für alle Antworten . P.S. dies ist als ganz allgemeine hypothetische Situation zu verstehen, es werden absolut keine konkreten Antworten in Euro und Cent erwartet,die nicht durch auch dem Laien zugängliche Quellen beantwortet werden kann. Sondern eher Hinweise wie und wo die Frage ggf. auch konkret beantwortet werden kann.Danke

Hallo!

Im Prinzip ist es so wie Du schreibst. Durch die Steuerklasse 3 sind alle Frebeträge beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Verdient der Partner auf selbständiger Basis ein paar Euro dazu löst dies in der Regel bereits eine Nachzahlung aus.

Die hängt natürlich stark vom Einzelfall ab. Hat der Arbeitnehmer Werbungskosten in Höhe von 4000 € kann der Selbständige 4000 € verdienen ohne dass eine Nachzahlung entsteht.

Der Weg über die Steuersoftware war eigtl. der richtige, so kann man halbwegs zuverlässig die zu erwartende Nachzahlung ermitteln.

Für den Gewinn des selbständigen Partners sind also gleich Steuern zu zahlen, in gegebenem Beispiel werden das nicht nur 14% sein, da ja der Arbeitnehmer-Partner relativ gut verdient, dann sind wir nicht mehr beim Eingangsteuersatz sondern im mittleren Bereich von ca. 30%+Soli+KiSt.

Private Vorsorgeleistungen können nicht vom unternehmerischen Gewinn abgezogen werden, nur als Sonderausgaben wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen.

Gruß

Jörg

Achtung: Bitte auch an Kranken-Familienversicherung denken. Bei gesetzicher KV ist der nichtarbeitende Partner nur bis zu einem Einkommen von 365€ pro Monat umsonst familienversichert. Kommt man 1 € drüber kann man gleich ne Menge Krankenversicherung bezahlen. 5000 €minus 12*130€ Krankenversicheurng sind weniger wie 4200 € ohne Abzug von Krankenversicherung