In aller Regel wird bei solchen Kleckerbeträgen entweder die Sache einfach veranlagt (keine Einschaltung der Strafsachenstelle, lediglich Änderung der Bescheide und Verzinsung) oder das Verfahren gegen Strafbefehl eingestellt. Ein Strafbefehl orientiert sich meist an der Höhe der hinterzogenen oder verkürzten Steuer. Also rechne mal mit höchstens ca. 3.000 € Strafbefehl.
Die Strafsachenstelle heißt auch manchmal anders, das ist die Abteilung oder das spezialisierte Finanzamt, das die Strafsachen (Steuerhinterziehungsfälle) bearbeitet. Wenn die Strafsachenstelle eingeschaltet wird, wird auch in der Regel die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und dann werden Strafbefehle verhängt oder es landet vor Gericht.
Strafsachen eben.
Strafsachen berühren das Strafgesetzbuch und die Strafgerichtsbarkeit, in der Schwelle darunter verbleibt es bei den Steuergesetzen und der Finanzgerichtsbarkeit. Letzteres ist deutlich vorteilhaft.
Glaube ich eher nicht. Den meisten Leuten ist doch klar, dass man sein Einkommen versteuern muss. Natürlich versuchen manche, dies zu vermeiden, aber im Endeffekt ist den meisten dabei durchaus klar, dass sie sich außerhalb des Gesetzes bewegen, wenn sie Schwarzgeld einstreichen.
Private Veräußerungsgeschäfte nur unter eher seltenen Umständen, besteuert werden in der Regel nur Leute, die gewerblich auf Ebay handeln.
Wenn du deine aus der Kindheit stammende Briefmarkensammlung oder den Inhalt deines Kleiderschrankes auf Ebay versilberst, bleibt dies steuerfrei.
Und gewerbliche Händler wissen das normalerweise, auch wenn sie sich anschließend empören. Aber den meisten Leuten ist das irgendwie klar, dass man Einkünfte versteuern muss.