Hallo,
aus aktuellem Anlass frage ich mich:
Wird man eigentlich „wegen nicht gezahlter Stuern der Jahre x bis y“ bestraft oder „wegen nicht bezahlter Steuern in Höhe von z Millionen Euro“?
Der Unterschied:
Im ersten Fall könnten weitere, zusätzlche Steuerhinterziehungen im selben Zeitraum straffrei sein, da man wegen der Steuerhinterziehung ja schon verurteilt worden wäre.
Im zweiten Fall würden alle zusätzlich bekannt werdenden Steuerhinterziehungen (Huch, ich hab da ja doch noch 6 weitere Millionen vergessen) dann doch zu einem erneuten Verfahren führen.
Also: Wie sähe es aus, wenn der Bratwurstproduzent jetzt, nach seiner Verurteilung, weitere Milliönchen finden würde? Neues Verfahren, zusätzliche Strafe?
Oder ist die Sache mit Annahme des Urteils gegessen, egal was das Finanzamt jetzt noch findet?
(Offenkundiger Hintergrund meiner Anfrage: Ich kann Herrn H. nicht abnehmen, dass er geläutert ist und vermute unlautere Absichten in seinem Sinneswandel zur Annahme des Urteils. Auch denkbar: Er wird demnächst haftunfähig werden. Aber ich bin ja böse und denke nur Schlechtes. Ich bitte um Verzeihung…)