Folgender Fall:
Es wird ein Artikel auf Ebay China gekauft, es handelt sich um einen Sammlerartikel für Actionfiguren in Maßstab 1/6. In der Auktion kann man nicht erkennen das auf dem Artikel ein Hakenkreuz abgebildet ist. Der Zoll behält den Artikel ein.
Es folgt ein Ermittlungsverfahren - Verdacht des Bannbruchs i.V.m. einem Verstoß gegen die (StGB)
(Steuerstraftat nach §§369, 372 Abgabenordnung i.V.m. §§ 86a StGB)
Ist es nicht so das Sammlerartikel die nicht öffentlich dargestellt werden nicht unter diesen Verstoß fallen?
Wie müste man vorgehen, sollte man unter solch einem Verdacht stehen.
Hallo,
der Strafvorwurf ist schon richtig, da auch die Einfuhr unter Strafe steht. Allerdings muss die Tat vorsätzlich begangen sein, was in diesem Fall offensichtlich nicht der Fall ist.
Gruss
Iru
Moin,
auch wenn ich nicht direkt zur Beantwortung beitragen kann, evtl. hilft der Hinweis trotzdem
In Modellbau-Foren taucht die Frage immer wieder auf, wie originalgetreu Modelle dargestellt werden dürfen, z.B. ob ein Hakenkreuz toleriert wird.
Ich selbst kenne mich in diesem Bereich nicht aus, ein Bekannter hat aber mal ausführlich über dieses Problem erzählt.
Bei w-w-w wird´s vermtl. in´s Rechtsbrett verschoben, naja, da sind wir ja gerade.
Gruß Volker